Steuerhinterziehung und Zweitwohnungsteuer

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Historie: Die erste Zweitwohnungsteuersatzung trat zum 01.01.1972 in Kraft in der beschaulichen Gemeinde Überlingen im Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Seit diesem Zeitpunkt werden in zahlreichen Gemeinden und Städten Zweitwohnungsteuersatzungen erhoben. 

Die Zweitwohnungsteuer stellt eine erhebliche Einnahmequelle der Gemeinden und Städte dar und muss allein aus diesem Grund in der steuerlichen Beratungspraxis Beachtung finden. Darüber hinaus fällt sie jährlich an und kann bei Nichtbeachtung erhebliche steuerstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Möglich sind eine Ordnungswidrigkeit wie eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Straftat wie die Steuerhinterziehung.


Eine Einführung zur Zweitwohnungsteuer finden Sie auf anwalt.de in diesem Artikel.


Welche Zwecke verfolgt die Zweitwohnungsteuer:

1. Fiskalischen Zweck: Deckung eines finanziellen Mehrbedarfs der Gemeinden

2. Sozialer Zweck: Besteuerung sozial unerwünschten Verhaltens – Vorhalten von Wohnungen neben der Hauptwohnung für den privaten Konsum – vor allem in Gebieten, wo starke Nachfrage nach Wohnraum besteht


Was ist die Rechtsgrundlage der Zweitwohnungsteuer?

Gemeinden dürfen nach Art. 105 Abs. 2a GG eine örtliche Aufwandsteuer wie die Zweitwohnungsteuer erheben. Sie ist eine kommunale Steuer.


Wer ist steuerpflichtig?

Jede Person, die im Gebiet der jeweiligen Gemeinde oder Stadt eine Zweitwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den ihrer Familienangehörigen innehat.


Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer?

Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietaufwand (Jahresnettokaltmiete).


Was ist eine Zweitwohnung?

Wenn eine Wohnung als Nebenwohnung melderechtlich angemeldet wird, liegt ein Indiz für eine Zweitwohnung vor. Dieses kann widerlegt werden. Weiterhin ist eine Zweitwohnung jede Wohnung im Stadtgebiet oder Gemeindegebiet, die eine Person neben der Hauptwohnung zu ihrer persönlichen Lebensführung innehat und zum Schlafen oder Wohnen benutzen kann. Achtung: Jede Gemeinde definiert die Zweitwohnung in der jeweiligen Zweitwohnungsteuersatzung anders. Daher muss ein genauer Blick in die jeweilige Satzung geworfen werden!


Kann ich mich befreien lassen oder muss ich immer Zweitwohnungsteuer zahlen?

Steuern müssen nur für Zweitwohnungen gezahlt werden, die der persönlichen Lebensführung dienen. Liegt eine Vermögensanlage mit einer Kapitalanlage vor, die beispielsweise vermietet ist, so scheidet eine Zweitwohnung aus. Auch muss eine Steuer unter anderem in Bayern nicht gezahlt werden, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen die Summe von 29.000,- € nicht überschritten hat.


Was passiert, wenn ich die Anmeldung meiner Zweitwohnung unterlassen habe?

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden – dies gilt ebenso für die Zweitwohnung (§ 17 Abs. 1 BMG – Bundesmeldegesetz). Wer eine Zweitwohnung nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG) und riskiert damit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG). Wie hoch das Bußgeld letztendlich ausfällt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere der bereits verstrichenen Zeit seit dem Einzug und dem Einkommen ab.


Wenn die Anmeldung der Zweitwohnung schon seit einer längeren Zeit versäumt wurde, sollte diese schnellstmöglich nachgeholt werden. Denn die verspätete Anmeldung stellt gleichzeitig eine Selbstanzeige dar. In der Praxis wird sodann in aller Regel das Bußgeld erlassen.


Was passiert, wenn ich die Abgabe meiner Zweitwohnungsteuererklärung unterlassen habe?

Wer seine Zweitwohnung für eine längere Dauer nicht anmeldet und deswegen weder eine Zweitwohnungssteuererklärung einreicht noch Zweitwohnsteuer entrichtet, der begeht eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO.


Ich habe eine Steuerhinterziehung begangen, was nun?

Eine Steuerhinterziehung ist nach § 370 AO strafbar. Diese wird als vorsätzliche Straftat verfolgt. Es drohen nach dem Gesetzeswortlaut bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Die Höhe der Strafe bemisst sich nach den hinterzogenen Steuern. Verfahren wegen kleinerer Steuerdelikte werden häufig bei Rückzahlung der Steuerschuld eingestellt. Höhere Beträge führen zu einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO oder zu einer Geldstrafe. Freiheitsstrafen auf Bewährung sind erst bei hinterzogenen Summen im mindestens sechsstelligen Bereich zu erwarten.


Darüber hinaus wird auch das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige eingestellt, wenn die Selbstanzeige wirksam ist und die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.


Mit der strafbefreienden Selbstanzeige zur Straffreiheit

Haben Sie fehlerhafterweise weder eine Zweitwohnungssteuererklärung abgegeben noch Zweitwohnungsteuer gezahlt, so führt die wirksame Selbstanzeige zur Straffreiheit. Die begangene Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird daher nicht bestraft. Ziel der Selbstanzeige ist es, im Strafverfahren Straffreiheit zu erlangen und dabei im steuerlichen Verfahren möglichst wenig Steuern und Nebenleistungen zahlen zu müssen.

Die Selbstanzeige nach § 371 AO muss wirksam sein, damit Strafbefreiung eintritt. Dafür muss die Selbstanzeige betreffend der Zweitwohnungsteuer vollständig sein, alle notwendigen Kalenderjahre erfassen und die Steuer muss vollständig und fristgerecht nachgezahlt werden. Darum kümmern wir uns!


Ich habe die Einleitungsmitteilung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erhalten – was soll ich tun?

Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Machen Sie keine Aussagen. Sprechen Sie mit einem Experten und rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen die Situation und kümmern uns um die Angelegenheit.


Das können Sie von uns Erwarten

Wir beraten, vertreten und verteidigen Sie. Wir sind seit Jahren auf das Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Ob am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Verfahrens – durch unsere Erfahrung erhalten Sie einen Ansprechpartner auf Augenhöhe mit der richtigen Lösungsstrategie. So erreichen wir, dass keine Zweitwohnungssteuererklärung abgegeben werden muss oder die Höhe der Zweitwohnungssteuer zu Ihren Gunsten festgesetzt wird.

Was für uns Routine darstellt, ist für Sie ein einschneidendes Ereignis in Ihrem Leben, verbunden mit einer möglichen hohen finanziellen Belastung durch die Zweitwohnungssteuer. Das ist uns bewusst. Ich verstehe die anwaltliche Tätigkeit als höchstpersönliche Dienstleistung, die dazu dient, dass Sie sich um die Angelegenheit nicht mehr kümmern müssen, sondern Entlastung bekommen. Professionelle Unterstützung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Über München hinaus sind wir bundesweit für Sie tätig. Sie erreichen uns per Telefon unter +49 (0) 89 / 27 37 40 110, per E-Mail an info@dnk-rechtsanwaelte.de, WhatsApp unter +49 170 6829712 oder über das Kontaktformular.

Maximilian Krämer LL. M. 

Ihr Experte bei DNK Rechtsanwälte

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht


https://www.dnk-rechtsanwaelte.de


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Foto(s): ©Adobe Stock/alexandre zveiger


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