Steuertipp für Erbfälle aus dem Jahre 2009: Geschwister, Nichten, Neffen.

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Ein Mann klagt vor dem Bundesfinanzhof (BFH), weil er für Geld von seinem Bruder den Steuersatz zahlen soll, der auch für Nichtverwandte gilt. Auch Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner mussten vergangenes Jahr diesen Steuersatz zahlen.

Sie alle haben 2009 zwar einen höheren Freibetrag von 20.000 (früher 10.300) Euro erhalten. Für Vermögen, das darüber liegt, ist die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer aber höher als früher. Sind bis zu 256.000 Euro zu versteuern, gehen 30 Prozent ans Finanzamt. Vor 2009 waren es maximal 17 Prozent. Erst seit 2010 gelten in den meisten Fällen wieder niedrigere Steuersätze.

Tipp: Legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie auf das BFH-Verfahren II B 168/09, wenn Sie für eine Erbschaft oder Schenkung aus 2009 die Steuersätze für Nichtverwandte zahlen sollen. Für Ihren Einspruch haben Sie nach Erhalt Ihres Steuerbescheids einen Monat lang Zeit.


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