"STRAFRECHTLICHE" HAFTUNG VON (u.a. DEUTSCHEN) UNTERNEHMEN IN ITALIEN

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Es ist bekannt, dass ein italienisches Unternehmen für viele Straftaten haftet, die von seinen Managementvertretern begangen werden, wie es das Gesetz 231/2001 vorsieht. Nur durch die Einführung eines geeigneten Organisationsmodells kann es sich von dieser Haftung befreien. Zum Beispiel die Haftung bei Arbeitsunfällen, Unternehmensdelikten, Umweltverschmutzung, Geldwäsche.  
Unterliegen ausländische Unternehmen, die in Italien tätig sind, diesen Regeln? Da ich in einem internationalen Kontext arbeite, wurde mir diese Frage gestellt, auf die eine positive Antwort gegeben werden muss. Aber es sind einige weitere Erklärungen erforderlich. Es ist eine Tatsache, dass der italienische Kassationsgerichtshof den Grundsatz aufgestellt hat, dass das ausländische Unternehmen in diesen Fällen unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder dem Ort seines Sitzes haftbar ist, wenn die Straftat in Italien begangen wurde.
Diese Feststellung entspricht einem Bedürfnis nach Gleichbehandlung von italienischen und nicht-italienischen Wirtschaftsteilnehmern; infolgedessen können auch nicht-italienische Wirtschaftsteilnehmer von dieser Art der Haftung befreit werden. Zu diesem Zweck erfolgt eine Bewertung der Unternehmensorganisation des nicht-italienischen Unternehmens und der Maßnahmen, die zur Verhinderung der Begehung dieser Straftaten getroffen wurden.
Daher kann auch die Ergreifung von Compliance-Maßnahmen im Herkunftsland das ausländische Unternehmen von der Haftung nach italienischem Recht befreien, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen; dies ist jedoch eine objektive Beurteilung, die von Fall zu Fall vorzunehmen ist.
Eine einheitliche europäische Regelung im Bereich Compliance ist wünschenswert; ein Schritt in diese Richtung ist die Richtlinie 1937/2019, die ab Dezember dieses Jahres anwendbar sein wird. In der Zwischenzeit ist es aber auch wünschenswert, dass der italienische Gesetzgeber die Stellung ausländischer Unternehmen in diesem Bereich besser regelt, um den Wirtschaftsteilnehmern, die ihre Tätigkeit in Italien ausüben wollen, Sicherheit und klare Hinweise zu geben


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