Streik Flugausfall Ausgleichzahlung RyanAir

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KURZ VOR ZWÖLF !

Verbraucher / Flugpassagiere verschenken ihr Geld an Airlines, weil die Airlines sie nicht über eindeutig bestehende Rechtsansprüche der Reisenden / Passagiere informieren.


Aktuell werden die fast vergessenen Ansprüche auf Ausgleichzahlung gemäß EU Verordnung 261/2004 wieder in den Medien behandelt.


Dies nicht zuletzt wegen der klaren aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen C-28/20 und C-613/20.


Die Streikurteile stärken erneut den Verbraucherschutz. Ein Streik der eigenen Mitarbeiter ist kein außergewöhnlicher Umstand gemäß der EU Verordnung 261/2004. Dies ist eindeutig klargestellt.


Dabei gibt es jedoch unzählige Verbraucher, welche ihre Ansprüche aus der Vergangenheit noch gar nicht geltend gemacht haben - obgleich sie ihnen zustehen. Oder die Ansprüche wurden geltend gemacht und von der Airline rigoros abgelehnt und die Anspruchsteller haben aufgegeben, weil die Verfahren und Umstände und der Aufwand zu hoch waren.

Aber: !

Sämtliche Ansprüche aus Flügen / Flugannullierung und Flugverspätung, welche als Ursache einen Streik der Bediensteten der Airlines hatten, auch sämtliche Flüge aus 2018 sind noch nicht verjährt.


Betroffene von Flugannullierung und Flugverspätung aus z.B. den Streiktagen bei RyanAir am 10.August 2018, 12.September 2018, 27.September 2018 und auch bezogen auf die Mitarbeiter Streiks bei der Lufthansa können ihre Ansprüche auf Ausgleichzahlung in Höhe von 250,- Euro, 400,- Euro und 600,- Euro auch heute noch erfolgreich durchsetzen.


Die vom EuGH zugesprochenen Ansprüche sollten nicht verfallen. 

Betroffene sollten Ihre Ansprüche geltend machen und fristwahrend Klage ausbringen wenn die Airlines nicht zahlen. Das kostet den Verbraucher kein eigenes Geld und er erhält die Ausgleichzahlung. Der Passagier muß jetzt nur handeln, wenn er Betroffener war und seine Ansprüche aus 2018 nicht mehr weiterverfolgt hat.

Jetzt ist dies definitiv noch möglich. Geld sollte man nicht verschenken, wenn es einem zusteht, denn die Passagiere mussten erhebliche Nachteile durch die Flugannullierung und Flugverspätung seinerzeit erleiden. 

Und dies kompensiert der Verbraucherschutz zumindest mit den in der EU Verordnung 261/2004 festgelegten Ausgleichzahlungen. 

Die eindeutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes machen die Durchsetzung möglich, nur die Airlines werden dies nicht laut verkünden.


Wir helfen gerne, wenn Unterstützung benötigt wird.

Rüdiger Wittkop

www.anwaltreiserecht.de

Foto(s): Rüdiger Wittkop

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