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Streik statt Schulbank – Schüler demonstrieren für den Klimaschutz

  • 3 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Seit November 2018 gehen Tausende von Schüler in deutschen Städten während des Unterrichts unter dem Motto „#FridaysForFuture“ auf die Straße.
  • Sie demonstrieren für den Klimaschutz sowie gegen die weltweite Umweltzerstörung und das Artensterben.
  • Ein generelles Streikrecht besitzen Schüler jedoch nicht.
  • Am 20. September 2019 fand der dritte globale Klimastreik statt. Allein in Deutschland waren an diesem Tag rund 500 Demonstrationen angemeldet.
  • Der vierte globale Klimastreik ist für den 29. November 2019 angesetzt.

Deutschlandweite Demonstrationen für das Klima

Seit November 2018 demonstrieren Tausende von Jugendlichen jeden Freitag unter dem Motto „#FridaysForFuture“ in mehr als 50 deutschen Städten, unter anderem in Berlin, Köln, München und Freiburg. Statt die Schulbank zu drücken, gehen sie auf die Straße und demonstrieren für den Klimaschutz. Sie fordern die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, den Ausstieg aus der Kohleenergie sowie den Wechsel zu erneuerbaren Energien. Dabei organisieren sich die Schüler besonders über die sozialen Medien in Form von WhatsApp-Gruppen, Instagram und Facebook.

Dass die Jugendlichen während der Unterrichtszeit streiken, ist bewusst gewählt. Sie zielen damit auf mehr Aufmerksamkeit für das Thema Klimaschutz ab. Vorbild der Schulstreiks ist eine junge Schwedin, die 16-jährige Greta Thunberg, die seit August 2018 immer freitags vor dem Parlament in Stockholm für eine bessere Umweltpolitik protestiert. Sie ist die Initiatorin der Protestwelle und nahm außerdem am Weltklimagipfel im polnischen Kattowitz im Dezember 2018 teil.

Doch nicht nur in Deutschland wird gestreikt, auch in Brüssel gingen rund 32.000 Schüler auf die Straße. Die Bewegung findet darüber hinaus ebenfalls in der Schweiz, in Kanada und Australien Anklang.

Haben Schüler ein Streikrecht?

Grundsätzlich hat gemäß Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) jede Person das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit zählt somit zu unseren Grundrechten. 

Generell existiert jedoch für Schüler – anders als beispielsweise für Arbeitnehmer – in Deutschland kein Streikrecht. Artikel 7 Abs. 1 GG schreibt die allgemeine Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen vor, d. h., sie müssen am Unterricht teilnehmen. Auch gilt das für diejenigen, die bereits ihre neunjährige Vollzeitschulpflicht absolviert haben. Von der Teilnahmepflicht kann ein Schüler nur in Ausnahmefällen und nur bei Vorlage eines triftigen Grundes suspendiert werden. Ein Streik für mehr Klimaschutz fällt darunter nicht.

Die Schulpflicht wird dann verletzt, wenn Schüler unentschuldigt im Unterricht fehlen. Da die Freitagsdemonstrationen während des Schulunterrichts stattfinden, muss das ungenehmigte Teilnehmen als unentschuldigtes Fehlen betrachtet werden. 

Mit welchen Folgen müssen Schüler rechnen?

Die Konsequenzen des sogenannten Schulschwänzens fallen vielfältig aus. Dabei ist es jeder Schulleitung selbst überlassen, zu welchen Maßnahmen sie letztlich greift. Das kann von einer Nacharbeit oder einem schriftlichen Verweis bis hin zu einem temporären oder völligen Ausschluss vom Unterricht reichen. In der Regel müssen alle streikenden Schüler mit einer ganz bestimmten Konsequenz rechnen: einem Eintrag über unentschuldigte Fehlstunden im Schulzeugnis

Es kann aber auch zu Kompromisslösungen kommen, wie beispielsweise auf einem Würzburger Gymnasium. Eine Lehrkraft begleitete eine 9. Klasse auf eine Demonstration – der Klimawandel wurde als aktuelles Unterrichtsthema behandelt.

Wissenschaftler starten Petition

Neuerdings unterstützen sogar mehr als 12.000 Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Schüler, die immer freitags für den Klimaschutz demonstrieren. Die sogenannten „Scientists for Future“ haben eine Petition gestartet. Die Wissenschaftler geben im Rahmen dieser Petition den demonstrierenden Schülern recht. Ihre Anliegen seien sowohl gerechtfertigt als auch gut begründet. 

Weltweite Streiks und Demonstrationen für das Klima 

Am Freitag, den 20. September, fand der dritte globale Klimastreik von #Fridays for Future statt. Weltweit demonstrierten Menschen an diesem Tag unter anderem für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens sowie gegen die Klimazerstörung. Insgesamt fanden tausende Kundgebungen in mehr als 150 Ländern statt.

Parallel zu diesem Ereignis tagte am 20. September in Berlin das Klimakabinett der Großen Koalition. Außerdem fand in New York vom 21. – 23. September der UN-Klimagipfel statt.

Anlässlich der 25. Weltklimakonferenz (COP 25) aller UN-Staaten vom 2. – 13. Dezember, die in Madrid tagen wird, ist für den 29. November der vierte globale Klimastreik angesetzt. Auch an diesem Tag werden unter anderem Schüler in hunderten Städten Deutschlands auf die Straße gehen.

(KKA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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