Veröffentlicht von:

ADHS & Schule: Schüler mit ADHS

  • 2 Minuten Lesezeit

Schulen möchten am liebsten nur Schüler haben, die nach Schema F funktionieren.

Dies sind Schüler mit ADHS nicht. Sie rufen herein, sind oftmals auch motorisch unruhig, werden leicht in Konflikte verwickelt und diskutieren mitunter mit den Lehrern.

Verständnis wird man für Schüler mit ADHS nicht erwarten dürfen. Lehrern sind diese ein Dorn im Auge und es besteht oftmals die Neigung, diese kurzerhand für alles verantwortlich zu machen und diese abschieben zu wollen.

In der Praxis gibt es hierbei vor allem 2 Konstellationen: Schüler mit ADHS erhalten sich steigernde Ordnungsmaßnahmen und sollen auf diese Weise irgendwann von der Schule geworfen werden. Oder ADHS-Schüler werden mit ständigen pädagogischen Sanktionen zermürbt, sodass sie die Schule möglichst „freiwillig“ verlassen.

Erklärungen, therapeutische Ansätze, Naturpräparate o.ä. beschwichtigen Lehrer im Normalfall nicht. Stattdessen fordern Schulen üblicherweise die Einnahme von Medikamenten (Ritalin), die Beantragung eines Schulbegleiters über das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder die Beantragung sonderpädagogischen Förderbedarfs, d. h. die Schüler sollen für so verhaltensauffällig erklärt werden, dass sie als „behindert“ gelten.

Grundsätzlich sollte man sich auf gar nichts einlassen, denn ADHS ist in den meisten Fällen keine gravierende Verhaltensauffälligkeit und früher sind Schulen damit auch klargekommen. Je mehr man macht, desto mehr bekommt man später vorgehalten, dass man es ja auch so sieht …

Auch die Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht sollte man nie aussprechen.

Hat ein Schüler ADHS, dann muss man da durch, anders geht es nicht. Für die Schulen ist es das einfachste, einen ADHS-Schüler loszuwerden, möglichst an eine andere Schule. Damit wäre das Problem aber nur verschoben, das wissen auch Schulämter und deshalb besteht auch kein Verständnis, dass manche Schulen ihre Schule „ausmisten“ und andere Schulen dann mit vergleichsweise vielen verhaltensauffälligen Schülern mit ADHS klarkommen müssten.

Kommt man selbst nicht weiter, dann hilft mitunter nur ein Anwaltsschreiben, um Dinge wieder geradezurücken.

Mehr Informationen zu ADHS und Schule finden Sie auf meiner Website: http://www.schulrecht.pro/adhs-schule-ads-schule.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Zoller

Beiträge zum Thema