Studienplatzklage Medizin: Achtung Fristablauf – jetzt Doppelstrategie mit Bewerbungsoptimierung!

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Erfolgschancen bei der Studienplatzklage Medizin erhöhen. Mit der Bewerbungsoptimierung von Teipel & Partner:

Der 15.07.2016 naht – Denken Sie an die Frist, um Ihren Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Medizinstudium noch rechtzeitig einzureichen.

Sie bewerben sich im regulären Verfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung/hochschulstart und glauben, mit Ihrer dortigen Bewerbung allein schon alles getan zu haben, um das Studium Ihrer Wünsche aufnehmen zu können? Doch es gibt noch andere Wege: Nutzen Sie die Möglichkeit, Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium rechtzeitig einzureichen. Die diesbezügliche Frist für das Wintersemester 2016/2017 läuft in den meisten Bundesländern am 15.07.2016 ab.

Informieren Sie sich auf unseren neu gestalteten Webseiten über die aktuelle Rechtslage und die Möglichkeiten, sich außerhalb des regulären Vergabeverfahrens einen Studienplatz zu erstreiten-unabhängig von Abiturnote und Wartezeit. Die Neuauflage unserer ausführlichen Broschüre erläutert Ihnen unsere Handlungsempfehlungen.

Nutzen Sie unser Angebot der Bewerbungsoptimierung und erhöhen Sie so Ihre Chancen im regulären Vergabeverfahren. Und setzen Sie daneben auf unsere Doppelstrategie: Wir stellen für Sie die außerkapazitären Zulassungsanträge, welche die Voraussetzung für eine spätere Studienklage sind, falls Sie bei der immer strenger werdenden regulären Vergabe wider Erwarten leer ausgehen sollten.

Außerkapazitäre Medizinstudienplätze

Grundlage der Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart), die selbst 40 % der Studienplätze (zur Hälfte nach Abiturnote, zur Hälfte nach Wartezeit) vergibt und hinsichtlich der restlichen 60 % das sogenannte Auswahlverfahren der Hochschulen vermittelt, sind die Berechnungen, welche die Wissenschaftsverwaltungen der medizinischen Fakultäten und der zuständigen Landesministerien jedes Semester von neuem anstellen, um die tatsächliche Ausbildungskapazität einer jeden Hochschule zu bestimmen. Die auf diesem Wege errechnete Gesamtzahl an vorhandenen Studienplätzen nennt sich „innere Kapazität.“
Die Einzelheiten dieser Kalkulationen sind jedoch juristisch umstritten und alljährlich entdecken die Verwaltungsgerichte Fehler rechtlicher wie tatsächlicher Natur darin. Haben diese eine unstatthaft zu niedrig berechnete Zahl von Ausbildungsplätzen zur Folge gehabt, verpflichtet das mit der Sache befasste Gericht die jeweilige Hochschule dazu, weitere, im regulären Vergabeverfahren bislang unberücksichtigt gebliebene (außerkapazitäre) Studienplätze zur Verfügung zu stellen. 
Auf diesen außerkapazitären Studienplätzen werden allerdings nur solche Studierwillige zugelassen, die mit dem Argument der mängelbehafteten Kapazitätsberechnung einen sogenannten außerkapazitären Zulassungsantrag bei der betreffenden Hochschule gestellt hatten und sodann mittels Medizinplatzklage vor Gericht gezogen sind. Wer nicht geklagt hat, hat keine Chance, einen derartigen Studienplatz zu erhalten.

Außerkapazitäre Zulassungsanträge

Für die meisten läuft die Frist am 15.07.2016 ab. Vor Beschreiten des Gerichtsweges hat ein potentieller Studienkläger bei all den Hochschulen, von denen er außerhalb des regulären Vergabeverfahrens eine (außerkapazitäre) Zulassung begehrt, einen diesbezüglichen Antrag einzureichen. Insofern sind verschiedene Form- und Fristerfordernisse zu beachten, die je nach Bundesland unterschiedlich beschaffen sein können. In der Regel lassen die Hochschulen diese Anträge aus verwaltungsrechtlichen Gründen unbeantwortet und warten ab, dass der Antragsteller die Angelegenheit vor Gericht bringt. Ihnen jedoch eröffnet diese durch uns durchgeführte Antragstellung, die formale Voraussetzung für eine spätere Klage ist, die Möglichkeit, sich deren spätere Durchführung vorzubehalten und ganz gelassen den Ausgang des regulären Vergabeverfahrens abzuwarten. Möglicherweise haben Sie dort ja Erfolg, dann erübrigt sich der Klageweg. Möglicherweise gehen Sie jedoch leider leer aus. Doch dann haben Sie sich mit der Stellung der außerkapazitären Zulassungsanträge die Möglichkeit der Klage „konserviert“ und können dann immer noch entscheiden, ob Sie Ihr Studium auf diesem Wege erstreiten möchten oder nicht. Sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen gerne alle Einzelheiten.

Weitere und ausführliche Informationen erhalten Sie auf: www.Medizinplatzklage.de und www.Studienklagen.de

Für ein kostenloses Informationsgespräch steht Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Brennecke, LL.M.oec. bereit. Herr Dr. Brennecke hat selbst im Arztrecht promoviert, war mehrere Jahre am Institut für Medizinrecht an der Universität zu Köln beschäftigt, war dort mit Lehraufgaben betraut und hat wissenschaftlich im Medizinrecht publiziert.

Wir freuen uns auf Sie!

Teipel & Partner Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft mbB


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