Studienplatzklage Medizin – die Kosten

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Herzlich willkommen, mein Name ist Mascha Franzen. Ich bin Fachanwältin für Medizin- und Verwaltungsrecht und ich berate angehende Medizinstudenten im In- und Ausland.

Im folgenden Beitrag werde ich Ihnen die 4 wichtigsten Fragen zu den Kosten der Studienplatzklage beantworten. Falls Sie im Anschluss daran weitere Fragen haben, können Sie mich gerne im Rahmen meiner kostenlosen telefonischen Erstberatung kontaktieren.

Ist es teuer, einen Medizinstudienplatz einzuklagen?

Bei Ihrer Kostenkalkulation müssen Sie drei Kostenbausteine einberechnen: Ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und unter Umständen auch die Anwaltskosten der jeweiligen Hochschule.

Die genaue Höhe der Kosten ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Die kostengünstigste Variante sind Verfahren mit Gesamtkosten in Höhe von knapp 500 €, bei einem durchschnittlichen Gerichtsverfahren sollten Sie Gesamtkosten in Höhe von ca. 1200 € pro Universität einplanen.

Natürlich ist es so, dass sich die Kosten bei mehreren Gerichtsverfahren in der Medizin summieren, allerdings sollte man sich vor Augen halten, um was es hier geht. Gemessen an dem Gehalt, das man später als Mediziner erzielen kann, ist die Studienplatzklage daher sicher nicht als teuer zu bezeichnen, zudem ich mit meinen Mandanten gemeinsam steuere, wie viel Geld tatsächlich in die individuelle Klage investiert werden soll.

Wie hoch sind die außergerichtlichen Kosten?

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt die Mindestgebühr für eine außergerichtliche Antragstellung pro Uni derzeit ca. 205 €. Da man den außerkapazitären Antrag in der Humanmedizin aber im Regelfall nicht nur an einer Hochschule einreicht, sondern an mehreren Hochschulen, biete ich für meine Mandanten hier vergünstigte Paketpreise an, damit die Kosten im ersten Verfahrensschritt nicht ausufern.

Wie hoch sind die gerichtlichen Kosten?

Bei den gerichtlichen Kosten gibt es eine relativ große Spannbreite. Bei einem durchschnittlichen Verfahren erster Instanz sollte man ca. 1200 € einplanen, es gibt aber auch deutlich kostengünstigere Verfahren, bei denen man schon mit 500 Euro dabei ist.

Jetzt fragen Sie sich zu Recht, warum die Verfahren an den Unis überhaupt unterschiedlich viel Geld kosten. Das liegt zum einen an den Verwaltungsgerichten, die den Verfahrenswert unterschiedlich festsetzen. Es gibt Verwaltungsgerichte, die den sogenannten „Streitwert“, an dem sich die einzelnen Gebühren bemessen, eher hoch ansetzen, es gibt aber auch Verwaltungsgerichte, die den Streitwert eher niedrig ansetzten. Und dadurch wird das eine Verfahren dann recht günstig, das andere Verfahren eher etwas teurer.

Daneben wirkt sich ganz maßgeblich aus, ob die jeweilige Hochschule anwaltlich vertreten ist, sich also einen eigenen Anwalt nimmt, der die Verfahren für sie führt. Auch das wirkt sich auf die Gesamtkosten aus und macht manche Verfahren etwas kostenintensiver als andere.

Kann meine individuelle finanzielle Situation bei den Kosten berücksichtigt werden?

Natürlich kann ich bei der Verfahrensgestaltung berücksichtigen, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben und in Ihre ganz individuelle Klage investieren möchte.

Das geht bei der Stellung der außergerichtlichen Anträge los, die ich meinen Mandanten zur Kostenminimierung zu Paketpreisen anbiete.

Und auch im weiteren Verfahrensverlauf besteht dann ein recht großer Spielraum. Es ist zum Beispiel denkbar, dass wir nur Hochschulen verklagen, die keinen eigenen Anwalt beauftragen, denn damit fällt bereits ein großer Kostenbaustein weg. Daneben können wir gerade bei den Verfahren von größerem Umfang, den sogenannten Rundumschlagsverfahren an 10 Universitäten und mehr, ganz konkret und individuell über einen persönlichen Kostenrahmen sprechen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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