Ukraine-Konflikt: schnelle Rückkehr für Medizinstudium nach Deutschland aus Polen, Lettland, Slowakei etc.

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Ein Medizinstudium in den östlichen EU-Ländern wie Polen und Lettland, aber auch in Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und Ungarn ist für viele Medizinstudierende eine gute Möglichkeit, dem Traum vom Arztberuf näherzukommen. Denn hier war und ist es möglich, einen Studienplatz zu erhalten, wenn man an den strenger werdenden Zulassungsvoraussetzungen in Deutschland bzw. anderen EU-Ländern gescheitert ist.

Die aktuellen politischen Entwicklungen in der Ukraine sorgen aber bei Studierenden in Anrainerstaaten der Ukraine und anderen EU-Ost-Ländern aktuell für enorme Unsicherheit. Diese Unsicherheit führt nicht selten zu Überlegungen, nach Deutschland zurückzukehren, um hier das angefangene Medizinstudium abzuschließen.

Anerkennung von Studienleistungen im  Fachbereich Medizin

Grundsätzlich ist es so, dass Studienleistungen aus dem Medizinstudium im EU-Ausland an deutschen Hochschulen bzw. medizinischen Fakultäten anerkannt werden. Das gilt vor allem auch für das Medizinstudium an Hochschulen in Polen, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Ungarn oder auch Lettland.

Wer beispielsweise in Polen vier Semester Medizin studiert hat, kann sich in Deutschland um einen Studienplatz im 5. Fachsemester bewerben. Das Gleiche gilt für einen Studienplatz ab dem 2. Fachsemester. Eine Rückkehr aus dem EU-Ausland nach Deutschland ist also möglich, um hier einen deutschen Studienabschluss machen zu können.

Studienplatzklage in höheres Fachsemester bzw. Vorklinik

Wer aufgrund der aktuellen politischen Situation in der Ukraine den Weg zurück in ein Medizinstudium nach Deutschland gehen will, sollte – auch kurzfristig! – über eine Studienplatzklage nachdenken.

Wer im EU-Ausland vier Fachsemester Medizin studiert hat, kann sich in Deutschland auf einen Studienplatz im 5. Fachsemester bewerben. Genauso ist es auch möglich, eine Studienplatzklage für eine Zulassung zum Studium im 5. Fachsemester („Klinik“) zu erheben, um an den begehrten Studienplatz zu kommen. Wer noch keine vier Fachsemester im EU-Ausland absolviert hat, aber derzeit z.B. aufgrund der politischen Lage zeitnah nach Deutschland zurückkehren und weiterstudieren will, kann sich aber dennoch um einen Studienplatz im Fachbereich Medizin bemühen. Auch in dieser Situation ist es möglich, eine Studienplatzklage für eine Zulassung im 2. bis 4. Fachsemester („Vorklinik“) zu erheben.

Sie wollen aus dem Ausland zum Medizinstudium zurück nach Deutschland?

Sie studieren derzeit im Ausland Medizin – in Polen, Lettland, Ungarn, Bulgarien, der Slowakei oder Rumänien beispielsweise? Sie sind aufgrund der politischen Lage in der Ukraine unsicher, ob Sie weiter im Ausland studieren wollen? Sie denken darüber nach, wie Sie nun am besten und schnellstmöglich ihr Medizinstudium in Deutschland fortsetzen können und ggf. überlegen Sie, einen Studienplatz einzuklagen?

Kontaktieren Sie mich gerne direkt telefonisch oder per E-Mail – unser erstes Gespräch ist in jedem Falle kostenfrei! Sie erreichen mich in Köln unter 0221 / 1680 6590, über das anwalt.de-Kontaktformular oder per E-Mail an info@die-hochschulanwaeltin.de 


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