Zum Medizinstudium dank Landarztquote: Chance oder Risiko?

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Viele Schulabsolventen und Schulabsolventinnen träumen von einem Medizinstudium. Und auch viele Quereinsteiger*innen wollen gerne nach der Ausbildung und einigen Jahren im Beruf noch ein Medizinstudium beginnen. Nicht selten scheitert dieser Wunsch aber an der Abi-Note oder an anderen Faktoren, die bei der Bewerbung um einen Studienplatz im Fachbereich Medizin ausschlaggebend sind.  

Wer bisher weniger gute Chancen bei der Bewerbung um einen Medizinstudienplatz hatte, dem könnte künftig die sogenannte Landarztquote behilflich sein, trotz an sich weniger guter Chancen auf einen Studienplatz doch noch einen Studienplatz zu ergattern. Allerdings bringt die Landarztquote Verpflichtungen mit sich, die man keinesfalls aus den Augen verlieren sollte.

Landarztquote: was bedeutet das genau?

In der BRD sind Ärzte und Ärztinnen auf dem Land nicht selten „Mangelware“. Die Dichte der Allgemeinarztpraxen ist seit Jahren rückläufig, die Bevölkerung auf dem Land deswegen nicht selten nicht optimal ärztlich versorgt. Es fehlt schlichtweg an Praxen auf dem Land, die die allgemeinmedizinische Versorgung übernehmen.  

Dem will der Staat nun mittel- bis langfristig entgegenwirken. Aus diesem Grund wurde bereits in einigen Bundesländern bei der Vergabe der Studienplätze im Bereich Humanmedizin die Landarztquote eingeführt. Das bedeutet: ein bestimmter Anteil (Quote!) der insgesamt vorhandenen Studienplätze im Fach Humanmedizin wird an Studienbewerber*innen vergeben, die eigentlich die strengen Kriterien für die Vergabe der Medizinstudienplätze nicht erfüllen.

Die Landarztquote und die Pflichten zum Berufseinstieg

Wer über diese Landarztquote an einen Medizinstudienplatz kommt, muss damit rechnen, dass das auch an Bedingungen geknüpft ist. Denn nach Ende des Studiums und Ende der Facharztausbildung ist man beispielsweise in Bayern verpflichtet, wenigstens 10 Jahre im gleichen Bundesland auf dem Land als Hausarzt tätig zu sein.

Wer also die Landarztquote in Anspruch nimmt, bindet sich für die Zeit nach der Ausbildung für zehn Jahre an eine Tätigkeit als Landarzt. Damit entscheidet man sich aktiv gegen eine Ausbildung und Tätigkeit z.B. als Facharzt oder Fachärztin im Bereich Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie.

Die Landarztquote in Anspruch zu nehmen, um überhaupt Medizin studieren zu können, ist so eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen: denn in jungen Jahren muss man eine Entscheidung über ein Leben treffen, das noch einige Jahre entfernt ist, und an die man dann relativ stark gebunden ist.

Denn erfüllt man diese Verpflichtung nicht, droht eine erhebliche Strafe. So muss man z.B. in Bayern mit 250.000 Euro Geldstrafe rechnen, wenn man nach Abschluss des Studiums nicht die Arbeit als Landarzt aufnimmt.

Wer das Studium allerdings nicht schafft, muss auch die Geldstrafe nicht bezahlen.

Welche Bundesländer haben eine Landarztquote?

In Deutschland wurde die Landarztquote nicht flächendeckend eingeführt. Einige Bundesländer haben die Landarztquote eingeführt, z.B.  

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt und
  • Saarland

In den restlichen Bundesländern, also   

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Thüringen
  • Sachsen und
  • Schleswig-Holstein

existiert diese Möglichkeit nicht.

Unterschiedliche Quoten in unterschiedlichen Bundesländern 

Aber die Landarztquote ist auch nicht in allen Bundesländern gleich: so werden in Baden-Württemberg nur 4,2 % aller Studienplätze im Bereich Humanmedizin über die Landarztquote vergeben, während es in NRW 7,8 % und in Niedersachsen 10 % sind. Da in NRW die Gesamtanzahl der Studienplätze aber deutlich höher ist als z.B. in Niedersachsen, werden in NRW dennoch insgesamt mehr Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben als in Niedersachsen.

Was nun – Chance oder Risiko?  

Ob die Landarztquote eher Chance oder eher Risiko ist, ist sehr von der individuellen Situation und von individuellen Vorlieben und Wünschen abhängig: Wer gerne auf dem Land lebt und gerne viel mit Menschen zu tun hat – ggf. inkl. Hausbesuche etc. –: für denjenigen oder diejenige ist die Landarztquote eine Chance, an einen Studienplatz für Humanmedizin zu kommen, wenn die Bewerbungschancen sonst eher schlecht stehen.

Wer noch gar nicht weiß, wie er bzw. sie später als Mediziner arbeiten will – in der Klinik und ggf. hochspezialisiert oder als Hausarzt auf dem Land –, für den sind die Verpflichtungen, die mit der Landarztquote einhergehen, ein hohes Risiko.

Sie wollen Medizin studieren, aber die Landarztquote ist für Sie keine Alternative? Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung, in der ich Sie z.B. über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage aufkläre. Auch das kann Ihnen zu Ihrem Studienplatz für Medizin verhelfen – ohne die Verpflichtungen, die mit der Landarztquote verbunden sind. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch in Köln unter 0221 / 1680 6590 oder über das anwalt.de-Kontaktformular. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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