Taktiken für Patentanmeldungen

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Wir in Deutschland eine Patentanmeldung einreichen will hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, diese weiterzuverfolgen, welche sich unterschiedlich auf die zu zahlenden Gebühren auswirken.

Am Anmeldetag selbst müssen noch keine Gebühren für die eingereichte Patentanmeldung entrichtet werden. Diese müssen jedoch innerhalb von drei Monaten entrichtet werden. Werden die Gebühren nicht entrichtet, so gilt die Patentanmeldung als zurückgenommen.

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, zumindest die Anmeldegebühr zu entrichten. Diese beträgt bei elektronischer Anmeldung 40€ und bei Anmeldung in Papierform 60€. Sollte die Anmeldung mehr als 10 Patentansprüche enthalten, sind weitere Gebühren pro Anspruch zu entrichten.

Der Anmelder hat daneben die Möglichkeit, den Rechercheantrag für seine Patentanmeldung zu stellen. Wird dieser Rechercheantrag gestellt, recherchiert das Patentamt Stand der Technik zu der Anmeldung und gibt eine Meinung hierzu ab. Das Prüfungsverfahren für die Patentanmeldung wird jedoch noch nicht eröffnet. Die amtliche Gebühr für den Rechercheantrag beträgt 300€.

Alternativ kann der Anmelder den Prüfungsantrag stellen, wofür eine Gebühr von 350€ erhoben wird. Mit dem Prüfungsantrag beginnt das Prüfungsverfahren für die Patentanmeldung. Der Anmelder hat insgesamt 7 Jahre ab dem Anmeldetag Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. 

Auch ist es möglich, zunächst weder den Prüfungsantrag noch den Rechercheantrag zu stellen. In diesem Fall leitet das Patentamt weder eine Recherche der Patentanmeldung noch deren Prüfung ein. 

Welche dieser drei Vorgehensweisen gewählt wird, hängt prinzipiell im Wesentlichen von taktischen Überlegungen des Anmelders ab. Wenn es darum geht, eine Erfindung zunächst einmal zu sichern, ohne dass absehbar ist, wie sich diese entwickelt, wird oftmals lediglich die Anmeldegebühr eingezahlt.

Viele Unternehmen, vor allem größere Unternehmen entscheiden sich dazu, den Recherchenantrag zu stellen. Auf diese Weise erhält man einen ersten Überblick über den Stand der Technik, hat aber noch sehr lange Zeit, um seine Anmeldung an die weiteren Entwicklungen des Produkts anzupassen.

Anmelder, die an einem möglichst schnellen Patentschutz interessiert sind, werden sich für die unmittelbare Stellung des Prüfungsantrags entscheiden.

Expertentip: wie oben erwähnt, sollte zumindest die Anmeldegebühr gezahlt werden. Wird dies versäumt, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Doch auch diesem Fall ist ein Patentschutz noch nicht vereitelt. Es ist immer noch möglich, auf den Anmeldetag dieser Anmeldung, auch nachdem sie als zurückgenommen gilt, zurückzugreifen.


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