Thomas Cook Insolvenz: Staatshaftung - oder muss die ZURICH doch 100% zahlen? Das sagen die Gerichte

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Bis zum 15.11.2020 konnte man sich sein verlorenes Geld von der Bundesrepublik Deutschland holen - sehr viele haben diese First jedoch nicht mitbekommen oder darauf vertraut, dass die Zahlung automatisch kommt, da man sich schließlich schon bei der ZURICH/ KAERA und gegenüber dem Insolvenzverwalter viele Formulare ausgefüllt hat. Leider hätte man sich noch einmal beim Bund anmelden müssen. Im Nachinhein ist man schlauer - aber was nun?

Staatshaftung? Beschluss des Landgerichts Berlin: Nein - aber die ZURICH müsste doch zahlen?

Mit unseren Staatshaftungsklagen waren wir leider nicht erfolgreich. Das Landgericht Berlins hat in unseren Klagen u.a. darauf hingewiesen, dass die ZURICH doch komplett alles zahlen müsse und daher keine Staatshaftung in Betracht kommt. Die Argumentation des Gerichts war letzetndlich sehr gut, weshalb wir uns davon haben überzeugen lassen: Wir empfehlen die ZURICH Pauschalreiseverischerung zu verklagen. Wir haben bereits eine Vielzahl an Klagen eingereicht.

Haftung der Zurich zu 100%? Hinweis des Amtsgerichts Frankfurts: Für beide Seiten sprechen gute Argumente

Bis heute (Stand 06.10.2021) gibt es noch kein Urteil in unseren Klagen gegen die ZURICH. Es gab jedoch bereits mehrere Verhandlungen: Das Gericht hat sich hier noch keine abschließende Meinung gebildet. Beide Seiten hätten jedoch gute Argumente. Unsere Argumente sind:

  • Die Begrenzung der Versicherungssumme ist unzulässig,
  • die Versicherungssumme ist aufgrund zweier Geschäftsjahre zu verdoppeln und
  • die Versicherungssumme ist zu erhöhen, da die Rückholkosten von der Versicherungssumme nicht abgezogen werden dürfen.

Erste Urteile wird es Ende Oktober geben. Aber so oder so wird das wohl nicht das letzte Wort sein, da der Verlierer bestimmt Berufung einlegt.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt



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