Thomas Lloyd: Zweites Urteil für Anleger erstritten

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Landgericht Stendal verurteilt CT Infrastructure Holding Ldt. (ehemals Thomas Lloyd Investments GmbH) zur Zahlung an Anleger in Höhe von 7.000 Euro nebst Zinsen und Anwaltskosten. 

Erfolgreiche erstinstanzliche Zahlungsklage

Das Landgericht Stendal hat einer Klage eines Anlegers auf Zahlung von 7.000 Euro stattgegeben. Der Anleger hatten nach Kündigung seiner Anlage und der Anlage seiner Ehefrau zum Ablauf des Jahres 2017 vergeblich auf eine Rückzahlung des Anlagebetrages gewartet. 

Nachdem eine Zahlungsaufforderung durch die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin ohne Erfolg bliebt, wurde eine Klage vor dem Landgericht Stendal eingereicht. 

Das Gericht sah seine internationale Zuständigkeit auch gegen die in England befindliche Beklagte als gegeben an und begründete den Anspruch des Anlegers und dessen Ehefrau damit, dass nach den Genussrechtsbedingungen und nach Kündigung ein fälliger Auszahlungsanspruch bestanden habe. Dieser Auszahlungsanspruch sei ein schuldrechtlicher Anspruch, kein gesellschaftsrechtlicher. 

Den Vortrag der Beklagten, dass in der Anlage Verlust entstanden seien, ließ das Gericht nicht gelten und bezeichnete diesen als weder substantiiert vorgetragen noch nachgewiesen. 

Das Gericht sah die Beklagte zudem in der Verpflichtung, eine Abrechnung der Genussrechtsbeteiligung vorzunehmen. 

Zudem billigte das Landgericht Stendal dem Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 01.04.2018 sowie außergerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 508,25 Euro zu. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat gegen diese bereits Berufung zum OLG Naumburg eingelegt. 

Nachvollziehbare Entscheidung

Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier den Anleger vor dem Landgericht Standal vertreten hatte, ist das erstinstanzliche Urteil nachvollziehbar und auch gut begründet. 

„Das Gericht hat sich hier an unserem Vortrag orientiert und die bereits zum 31.12.2017 wirksam gekündigten Verträge der Eheleute anhand der Vertragsunterlagen und Genussrechtsbedingungen bewertet. Das Urteil ist daher juristisch nachvollziehbar und hat aus unserer Sicht gute Chancen, auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG Naumburg weiterhin Bestand zu haben”, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann in seiner Bewertung der Entscheidung. 

Anlegergemeinschaft erwartet weitere Erfolge vor den Landgerichten

Die Kanzlei AdvoAdvice hat eine Anlegergemeinschaft gegründet, welche sich Anfang 2019 mit der Durchsetzung der Rechte von mehr als 150 Anlegern befasst. In diesem Rahmen wurden mehr als 50 Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. eingereicht. Das Urteil des LG Stendal ist die bisher zweite Entscheidung eines Landgerichts, welches die CT Infrastructure Holding Ltd. zur Zahlung verurteilt hat. Weitere positive Entscheidungen der Landgerichts aus Rostock, Frankenthal und Görlitz erwartet die Kanzlei AdvoAdvice noch im Laufe des Monats Juli 2020.

Foto(s): Pixabay


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