TikTok & Recht: Dauerwerbesendung - Kennzeichnungspflicht auch auf TikTok?

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Fernsehen hat sie vermutlich jeder schon mal gesehen, aber was genau sind Dauerwerbesendungen und wie unterscheiden sie sich von normalen Werbespots?  

Aber auch für YouTuber und Co. ist das Thema Werbung kein Fremdwort mehr. Wer mit den Videos Geld verdienen möchte, kommt an Werbung wohl nicht vorbei. Zum Thema Werbung in den Sozialen Medien haben wir schon einige Rechtstipps veröffentlicht. Heute soll es aber konkret um Dauerwerbesendungen auf TikTok gehen.


Was sind Dauerwerbesendungen?

Es haben sich vor allem vier Kriterien herausgebildet. Dauerwerbesendungen sind Sendungen von mindestens 90 Sekunden, in denen die Werbung redaktionell gestaltet ist, der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt.


Aber was heißt das genau?

Bei der redaktionellen Gestaltung wirkt die Sendung so, als wäre es eine neutrale, objektive Darstellung, die nicht von Werbezwecken beeinflusst ist. Durch die Vermischung mit dem vordergründigen Werbecharakter wird es gerade so gefährlich für die Nutzer und Zuschauer, dass sie unbewusst in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Für den Hersteller des beworbenen Produkts ist das natürlich super, aber für den einfachen Zuschauer kann es Nachteile haben.

Der werbende Charakter steht besonders im Vordergrund, wenn das Produkt oder die Marke besonders gut dargestellt wird mit dem Ziel, dass dadurch die Kaufentscheidung positiv geleitet wird. Also die übermäßig werbende Präsentation, wie toll das Produkt ist und, dass sich der Kauf lohnen wird, deutet auf einen werbenden Charakter hin.


Was ist der Unterschied zu einem "normalen" Werbespot?

Aber da stellt sich doch die Frage, wo der Unterschied zum "normalen" Werbespot ist.

Erstmal muss man feststellen, dass die meisten Werbespots i.d.R. eine Dauer unter 90 Sekunden aufweisen. Aber selbst wenn ein Spot die 90 Sekunden-Marke knackt, dann ist er nicht direkt als Dauerwerbung zu sehen.

Die Vermischung der redaktionellen Elemente mit den Werbeaussagen macht den entscheidenden Unterschied! Das heißt, im normalen Werbespot wird offensichtlich ein Produkt besonders ansehnlich dargestellt, damit es verstärkt gekauft wird. Jedem Zuschauer ist dabei bewusst, dass gerade versucht wird, ihn in seiner Kaufentscheidung zu beeinflussen.

Bei der Dauerwerbesendung ist das nicht so eindeutig.


Wann und wie muss eine Dazuerwebesendung gekennzeichnet werden?

Hat man erkannt, das das produzierte Video eine Dauerwerbesendungen ist, stellt sich die Frage der Kennzeichnung. Die Lösung bietet der § 7 V 2 des Rundfunkstaatsvertrages. Danach sind sie zu Beginn als Dauerwerbesendung anzukündigen und während des gesamten Verlaufs als solche zu kennzeichnen.

Am Anfang muss also durch deutliche optische Schrift angekündigt  werden, dass nun die Dauerwerbesendung folgt. Und während des gesamten Videos bzw. der Sendung ist eine optische Kennzeichnung beizubehalten.

Ein durchschnittlicher Zuschauer soll durch den Hinweis, ohne groß konzentriert sein zu müssen, einfach beim Hinsehen erkennen können, dass gerade Werbung läuft.


Aber ist das alles überhaupt für YouTuber, TikToker und Co relevant?

Der § 58 III RStV besagt, dass die Regelungen auch für fernsehähnliche Medien gelten. Darüber, ob TikTok, YouTube oder Instagram Videos fernsehähnlich sind, lässt sich, insbesondere bei YouTube und IGTV diskutieren. Eine Rechtsprechung dazu liegt aber noch nicht vor. Um Probleme, insbesondere Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden, raten wir jedoch dringend an, eine entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.


TikToker können sich jedoch erstmal zurücklehnen

Für TikToker können wir jedoch die Spannung aus dem Thema "Dauerwerbesendung" etwas rausnehmen. Da die TikTok Videos die 90 Sekunden-Marke nicht überschreiten, liegt hier wohl keine Dauerwerbesendung vor! 

Aber nicht vergessen: Auch bei TikTok kann natürlich das Thema Werbung relevant sein!

Weitere Tipps rund um das Thema TikTok & Recht sowie YouTube & Instagram -Recht gibt es in unseren Rechtstipps oder auf unserem YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/c/KanzleiMutschke


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrcht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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