Timberland Securities Anleihen - Wie geht es weiter? Entwertung rechtmäßig?

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Am 23. März 2020 erreichte die Anleger diverser Anleihen bei der auf Malta ansässigen Timberland Securities PLC die Ad-Hoc Pflichtmitteilung, dass  für das Geschäftsjahr 2019 der betreffende Jahresabschluss einen Bilanzverlust von nahezu 3,063 Millionen EUR aufweise. Abschreibungen in Höhe von 5.275 Millionen seien dabei im Jahresergebnis enthalten.

Als Gründe dafür wurden die die “wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie” angegeben. Ein beliebter Grund, der damals und heute häufig verwendet wird, wenn es um die Erklärung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Investments auf dem grauen Kapitalmarkt und anderswo  geht. Für die Timberland Securities PLC waren aber anscheinend die Folgen besonders gravierend. Wegen den Besonderheiten der Anleihebedingungen und den Rechtsgründen der  Wertpapiere sei eine Verminderung bzw. Herabsetzung des Nennbetrages unvermeidlich.

Reduzierung des Nennbetrages auf 0,00 EUR?

Mit einer Herabsetzung des Nennbetrages aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hätten sich die Anleger gegebenenfalls noch auseinandersetzen können, hier aber teilte die Timberland Securities PLC allerdings mit, dass der Nennbetrag nicht lediglich herabgesetzt worden sei, sondern hier vielmehr der Nennbetrag auf 0,00 EUR gesetzt worden ist. Dies traf die Anleger unvorbereitet und mit aller Wucht.

Die Emissionsbedingungen der von der Timberland Securities Investments PLC ausgegebenen Wertpapiere (XS1649889885, XS1649890388 und XS1649890545, jeweils notiert an den Börsen Frankfurt/Main, München, Stuttgart und Düsseldorf sowie ferner XS1649889885 und XS1649890545 notiert ebenfalls an der Tradegate Exchange, Berlin, jeweils im Freiverkehr (MTF), sowie DE000TS5C3C9, DE000TS5C5C4 und DE000TS5C4C7, jeweils notiert in München im Freiverkehr (MTF)) sahen vor, dass Zahlungen auf diese Wertpapiere abhängig sind von dem Bilanzergebnis der Timberland PLC, d.h. die Wertpapiere unterliegen einer Abschreibungsregelung und haben weitere verlustabsorbierende Eigenschaften nach den jeweiligen Wertpapierbedingungen.

Dies hatte beispielsweise zur Folge, dass Folge, dass die am 31. März 2020 vorgesehene Rückzahlung in Höhe des aktuellen Nennbetrages auf die Wertpapiere mit der Wertpapieridentifikationsnummer XS1649889885 ebenfalls vollständig entfielen. Der aktuelle Nennbetrag reduzierte sich auf null Euro, sodass keine weitere Rückzahlung des Kapitals (bzw. des aktuellen Nennbetrags) erfolgte.

Damit sind nun die investierten Gelder der Anleger im Feuer, zumal viele Anleger der diversen Anleihen nun sehenden Auges einen Totalverlust des investierten Kapitals befürchten. 

Rund 90 Millionen EUR an Anlegerkapital hat die Timberland Securities PLC auf dem Kapitalmarkt eingesammelt. Nun sollen die betroffenen Wertpapiere einen Nennbetrag von  0,00 EUR aufweisen? Wie passt das mit dem Umstand zusammen, dass der Bilanzverlust im Jahre 2019 ausweislich des Geschäftsabschlusses zwar rund 3 Millionen EUR betragen hat, aber ca. 30 mal mehr Kapital eingesammelt worden ist? Oder anders ausgedrückt: Der Bilanzverlust von einem 30tel der Anlagesumme bei der Timberland Securities PLC soll zu einer Reduzierung des Nennbetrages bei den betroffenen Anteilen von 0,00 EUR geführt haben? Dies wird man hinterfragen müssen.

Auch für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Timberland Securities Investments PLC keine Unbekannte. Mit einer Veröffentlichung warnte die BaFin bereits in einer anderen Fallkonstellation im Zusammenhang mit einem Anbieten von Aktien ohne nach deutschem Recht erforderlichen Prospekt. Diese damalige BaFin Meldung ist aber allerdings nicht mehr auf der Webseite der BaFin zu finden. Hier ist zwar kein direkter Zusammenhang mit der Reduzierung des Nennbetrages in der oben geschilderten Fallkonstellation zu sehen,  aber das Vertrauen in das Geschäftsgebahren der Timberland Securities Investments PLC wird dadurch womöglich nicht erhöht.

AdvoAdvice Rechtsanwälte betreuen gleichartige Fälle

Ähnliche Fallkonstellationen werden bereits von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB betreut. So konnten bereits viele positive Urteile  und eine Serie erfolgreicher Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. erzielt und durchgeführt werden. Auch hier konnten einseitig durch die Emittentin durchgeführte Reduzierungen von Nennbeträgen angegriffen werden.

Anleger der ursprünglichen Thomas Lloyd Investments GmbH sowie der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH  hatten und haben dort weiterhin gute Chancen, ihre Investition auf dem Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurückzuerlangen.

Hilfe für betroffene Anleger

Was können betroffene Anleger nun tun? Welch Rechte haben Sie und wo können Anleger Ihr Recht geltend machen? Muss man sein Recht auf Malta verfolgen, mit allen vorhersehbaren Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten und Kosten?

Tatsache ist, dass die Anleihen der Timberland Securities PLC auch an deutschen Börsenplätzen gehandelt werden, bspw. an der Frankfurter und Müchenener Börse, aber auch in Stuttgart und Düsseldorf. Damit dürfte auch die Rechtsverfolgung der Anleger vor deutschen Gerichten eröffnet worden sein, deutsches Recht also anwendbar sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Fachanwaltskanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meint dazu: „Es fällt auf, dass sich solche Fälle häufen. Bedingt durch den hohen Kapitalbedarf kommt es häufig zu Sollbruchstellen. Die Corona Pandemie wird dabei oft als Begründung herangezogen.”

“Die individuelle Situation sollte durch einen qualifizierten Rechtsanwalt geprüft werden“, warnt Rechtsanwalt Klevenhagen. "Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall und klären mit Ihnen auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit."


Für Rückfragen, Klärung und Ersteinschätzung stehen wir  gerne zur Verfügung.

Häufig wird es darum gehen, hier bereits investiertes Kapital zurückzufordern und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und für Sie kostenfreies Erstgespräch an. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob oder wie ein weitere Zusammenarbeit sinnvoll für Sie ist.

Foto(s): pixabay.com


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