Tiny House: was ist zu beachten, welche rechtliche Vorgaben gelten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Tiny House - diese rechtlichen Vorgaben gelten:

Die rechtlichen Vorgaben sind unterschiedlich. Es kommt zunächst darauf an, welche Nutzung Sie mit Ihrem Tiny House anstreben. Je nach Art der Nutzung ergeben sich unterschiedliche gesetzliche Regelung, die zu beachten sind:

I. Nutzung auf einem Campingplatz

Maßgeblich ist hier zunächst die Abstelldauer. Dabei gilt als Faustformal, dass bei einer Dauer von mehr als drei Monaten das jeweilige Baurecht des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung mit den Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) gilt. Bei einer Abstelldauer von unter drei Monaten gelten die Bestimmungen des jeweiligen Campingplatzes.

II. Dauerhafte, feste, d.h. stationäre Nutzung

Die Errichtung des Tiny Houses als festes, dauerhaftes Wohnhaus macht Sie rechtlich zum sog. Bauherr. Das heißt, Sie benötigen zunächst eine Baugenehmigung für den von Ihnen beabsichtigten Baugrund, auf dem Sie dauerhaft Ihr Tiny House installieren wollen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes einzuhalten. Ferner muss das Grundstück an Abwasser und Strom angeschlossen sein.

III. Mobile, d.h. bewegliche Nutzung

Insoweit Sie Ihr Tiny House als Wohnmobil nutzen wollen, gelten für Sie - wie bei einem Wohnwagen - die gesetzlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Ihr Tiny House benötigt dann eine entsprechende Zulassung. Ferner muss es regelmäßig den TÜV (Hauptuntersuchung) durchlaufen. Auch sind folgende Maximalmaße zwingend einzuhalten. So darf eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4,00 Metern nicht überschritten werden.

IV. Fazit

Der Beitrag zeigt, dass durchaus verschiedene Vorgaben des Gesetzesgebers einzuhalten sind, damit aus der Freude am Tiny House nicht das Haus des Schreckens wird.  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guillaume Koschella

Beiträge zum Thema