UDI Nachrangdarlehen droht Ausfall – UDI Energie Festzins VI insolvent

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Nachrangdarlehen sind riskante Geldanlagen. Das müssen Anleger, die in verschiedene UDI-Nachrangdarlehen investiert haben, aktuell schmerzlich erfahren. Sie sollen einem Schuldenschnitt zustimmen und auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten. Besonders düster sieht es für diejenigen aus, die in die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG investiert haben. Über diese Gesellschaft hat das Amtsgericht Leipzig Ende April 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und einen vorläufigen Sachwalter bestellt (Az.: 401 IN 775/21).


Das Insolvenzverfahren über die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG wird zunächst in Eigenverwaltung durchgeführt. Ziel einer Eigenverwaltung ist die Fortführung der Gesellschaft. „Für die Anleger bedeutet dies, dass sie voraussichtlich auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten sollen. Ob die Gesellschaft dadurch wirtschaftlich wieder auf die Beine kommt, ist ungewiss“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt aus Wiesbaden.


Nachrangigkeit der Forderungen prüfen


Gelingt die Sanierung nicht, wird ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Ist das der Fall, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren allerdings nachrangig behandelt. Das bedeutet, dass zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Anleger können daher im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen. „Hier zeigt sich das große Risiko von Nachrangdarlehen. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Oft genug ist das aufgrund intransparenter Klauseln nicht der Fall. Das würde die Position der Anleger im Insolvenzverfahren zumindest verbessern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


Weitere UDI-Gesellschaften in Schieflage


Die Insolvenz der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist möglicherweise nur ein Vorgeschmack auf das, was auch anderen UDI-Gesellschaften blühen könnte. Dass einige UDI-Gesellschaften in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, zeigte sich schon Ende 2020 als bei verschiedenen Nachrangdarlehen der Ausfall drohte. Die Situation hat sich offenbar nicht gebessert. Wie das Handelsblatt am 4. Mai 2021 online berichtet, wurden die Anleger verschiedener UDI-Gesellschaften nun angeschrieben und aufgefordert, auf einen großen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Bis zum 21. Mail sollen sie demnach erklären, ob sie dem Schuldenschnitt zustimmen.


Schadenersatzansprüche der Anleger


„Auf die Anleger der UDI-Nachrangdarlehen kommen erhebliche finanzielle Verluste zu. Um dies zu verhindern, sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und prüfen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Schadenersatzansprüche kommen beispielsweise gegen die Anlageberater bzw. Vermittler in Betracht, wenn sie die Anleger nicht über die Risiken bei Nachrangdarlehen aufgeklärt haben. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Auch wenn der Begriff Festzins etwas anderes suggeriert, sind Nachrangdarlehen riskante Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko. Entsprechend muss über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden.“

Foto(s): © Kanzlei Cäsar-Preller

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