Übermittlung personenbezogener Daten aus der Türkei ins Ausland

  • 2 Minuten Lesezeit

ÜBERMITTLUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN INS AUSLAND

Zweck, Umfang und Verfahren der Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten und in den einschlägigen Rechtsvorschriften geregelt, und die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis wird durch die von der Datenschutzbehörde veröffentlichten Leitlinien und die vom Datenschutzausschuss getroffenen Entscheidungen gewährleistet, insbesondere in Bezug auf die "Datenübermittlung ins Ausland", die Gegenstand unseres Themas ist.

Es gibt nicht viele Situationen, in denen das Gesetz und die Praxis dem allgemeinen Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Türkei widersprechen, und die Pflichten des "Datenverantwortlichen" in Bezug auf die Datenverarbeitung sind im Rahmen mehrerer Verpflichtungen festgelegt.

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche informiert/unterrichtet im Rahmen seiner Datenschutzpolitik Nutzer, Mitglieder, Abonnenten, Mitarbeiter, Gesprächspartner, d.h. die reale Person, deren Daten verarbeitet werden, über die Daten, die er im Rahmen der Datenverarbeitungsaktivitäten verarbeiten wird, wie z.B. die Art der Daten, die er verarbeitet, warum er sie verarbeitet, den rechtlichen Grund für die Datenverarbeitung, wie er die Daten verwendet, wie er sie speichert, wohin und an wen er sie weitergibt, wann er sie vernichtet, wann er sie anonymisiert, Schutzmaßnahmen, Notfallmaßnahmen, usw. und dokumentiert, dass diese Aufklärung erfolgt ist. Wenn es Fragen gibt, die im Rahmen des Gesetzes eine ausdrückliche Zustimmung erfordern, holt er die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen zu diesen Fragen ein.

Auch hier ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über die Cookie-Richtlinie auf der Website und in den Anwendungen zu informieren und ein System zur Genehmigung von Cookies bzw. einen Vertrag entsprechend der Zustimmung und den Wünschen der betroffenen Person einzurichten. Es gibt weitere Verpflichtungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Rahmen der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten, Dokumente (Vertrag, Genehmigungstext usw.), die er vorbereiten und den betroffenen Personen vorlegen muss, und über die übrigen Fragen werden in diesem Stadium keine Informationen gegeben, ohne die Politik zur "Datenübermittlung ins Ausland" festzulegen, die das Hauptproblem unseres Themas darstellt. 

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihnen die Möglichkeiten zur Datenübermittlung ins Ausland aufzeigen zu können. 

Foto(s): RA Elif Uzun

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten