Umsatzsteuerbefreiung für Chorleiter/Dirigenten 2023
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I.Das Thema
Die Umsätze eines selbständigen Dirigenten und / oder Chorleiters sind umsatzsteuerfrei.
Selbständige Dirigenten und Chorleiter können sich bei der Klärung einer evtl. Umsatzsteuerpflicht unmittelbar auf EU- Recht berufen.
Der Ansatzpunkt dafür findet sich in der EU.-Mehrwertsteuersystemrichtline
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe n der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchstabe n MwStSystRL)
und im deutschen Umsatzsteuerrecht in
§ 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG
der wie folgt lautet (lies: Umsatzsteuerfrei sind….):
20.
a)
die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen. Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen im Sinne der Sätze 1 und 2, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen. Museen im Sinne dieser Vorschrift sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen,
und in einem Urteil des
Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 6 K 1666/06, verkündet am: 06.05.2008
und in einem Urteil des EuGH
EuGH Urteil vom 03.04.2003 (C-144/00- Hoffmann
II.Rechtsfolgen
Daraus folgt, dass auch
- selbständige Chorleiter
- selbständige Dirigenten
- Chöre
- Solo auftretende Sängerinnen und Sänger ( sogen. Solo-Selbständige)
unter die Steuerbefreiung nach § 20 a UStG ( Stichwort: „ gleichartiger Einrichtungen“) fallen können.
Voraussetzung dafür sind aber in jedem Fall:
- zunächst ein Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung bei der zuständigen Landesbehörde unter Darstellung des maßgebenden Lebenssachverhalts, Vorlage der entsprechenden Diplome und Zertifikate, Vorlage von Kopien
der bestehenden Dienstleistungsverträge nach § 611 BGB
- Vorlage der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
III. Zuständige Landesbehörde
Die zuständige Landesbehörde kann ermittelt werden mittels google.de unter dem Stichwort:
Umsatzsteuerbefreiung Chorleiter Zuständigkeit
IV. MUSTER eines Antrages auf Umsatzsteuerbefreiung
Das nachfolgende MUSTER kann in der Praxis – auf die eigenen individuellen Verhältnisse angepasst- Verwendung finden:
MUSTER Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a UStG
Name
Vorname
Adresse
des Antragstellers
An
die zuständige Landesbehörde
Datum:
Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für Dirigenten,
Chorleiter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich stelle
A n t r a g a u f
U m s a t z s t e u e r b e f r e i u n g
und bitte um Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung zu meinem Gunsten und meinen Händen.
Sachverhalt
I.
Ich bin Musiker/ Berufsmusiker(in) und erziele in selbständiger Tätigkeit Umsätze als Dirigent(in) / Chorleiter(in).
Es bestehen aktuell folgende freiberufliche Dienstverträge nach §§ 611 ff. BGB:
1.
Vertrag mit ……………..
2.
Chorleitervertrag /Dirigentenvertrag mit …………………..
3.
Chorleitervertrag / Dirigentenvertrag mit ……………..
4. …… usw.
Die Verträge können in Kopie vorgelegt werden.
II.
Ich ermittele meinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Ich bin in der Künstlersozialkasse sozialversichert.
III.
Ich berufe mich bzgl. der von mir erzielten Umsätze als Dirigent(in)/ Chorleiter(in) der v.g. Chöre/Vereine und der Umsätze aus weiteren freiberuflichen Tätigkeiten unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe n der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchstabe n MwStSystRL) berufen.
Die Einnahme- Überschuss- Rechnungen können vorgelegt werden.
IV.
Ich berufe mich weiter auf die einschlägige Rechtsprechung, insbesondere auf
ein Urteil des
Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 6 K 1666/06, verkündet am: 06.05.2008
und ein Urteil des EuGH
EuGH Urteil vom 03.04.2003 (C-144/00- Hoffmann)
Sollten weitere Informationen benötigt werden, bitte ich um eine kurze Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Chorleiter(in)/Dirigent(in)
Ihre HOTLINE bei RÜCKFRAGEN:
Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln
Tel. 06051/6195029
e-mail: mjuffeln@t-online.de
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