Unfallschaden mit dem Pkw in Italien

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Was tun, bei einem Verkehrsunfall mit einem italienischen Fahrzeug in Italien?

Insbesondere in der Urlaubszeit passieren leider häufig Verkehrsunfälle zwischen deutschen Touristen und italienischen Verkehrsteilnehmern. Bei Rückkehr in die Heimat steht der Betroffene dann regelmäßig vor dem Problem, wie über die Ländergrenzen hinweg die Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, wenn der deutsche Pkw-Fahrer der Geschädigte ist.

In den meisten Fällen findet dann das italienische Recht auf die Schadensregulierung Anwendung (was im Einzelfall stets zu prüfen ist) und der Geschädigte muss sich mit der Frage auseinandersetzen, in welcher Höhe der Schadensersatz gefordert werden kann und ob ihm der Schaden am Fahrzeug vollständig ersetzt wird.

Kernaufgabe wird die zügige und konsequente Durchsetzung der korrekten Schadensersatzansprüche, d. h. sowohl materieller als auch immaterieller Art, gegenüber der ausländischen Versicherung, sein. Hierbei führen sprachliche und rechtliche Barrieren meist zu Auseinandersetzungen, sofern sich der Betroffene keine anwaltliche Vertretung sucht.

Sollte der Geschädigte keine Schuld am Unfall haben, werden die Anwaltskosten im Übrigen von der gegenseitigen Versicherung vollständig getragen.

Folgende Unfallgestaltung ist vorliegend gemeint: beispielsweise in der Metropole Mailand oder in Verona kommt es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem deutschen Pkw-Fahrer und einem italienischen Kraftfahrer. Dann gilt folgendes:

Verursacht ein italienischer Kraftfahrer mit seinem in Italien zugelassenen und versicherten Fahrzeug einen Unfall, bei dem ein deutscher Kraftfahrer mit seinem in Deutschland zugelassenen und versicherten Fahrzeug, so handelt es sich um ein Paradebeispiel der internationalen Schadensregulierung, bei der es dringend gilt anwaltlichen Rat herbeizuziehen. Für die Schadensregulierung in Italien sind zwingend spezielle Rechtskenntnisse im italienischen Recht notwendig.

Um ein langwieriges Gerichtsverfahren in Italien zu vermeiden, sollte mit der regulierenden ausländischen Versicherung in Verhandlung getreten und sämtliche Schadensersatzansprüche eingefordert werden.


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