Unternehmen von Mitgesellschaftern abkaufen und alleine fortführen – was ist zu tun?

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Solch ein mutiger Schritt stellt die Beteiligten vor eine Vielzahl von neuen Fragen: Wie hoch ist ein realistischer Kaufpreis? Wie kann es mit einer Finanzierung laufen? Müssen wir zum Notar? Was muss alles geändert werden, wenn ich das Unternehmen als Alleingesellschafter und Geschäftsführer fortführe?

Die wichtigste Frage ist jedoch zunächst: Wie verhindern wir, dass es nach jahrelanger Zusammenarbeit in dieser Phase nicht zu persönlichen Konflikten kommt, die vielleicht sogar die Zukunft des Unternehmens gefährden können?

Daher ist eine kompetente juristische Projektplanung, die den persönlichen Belangen der einzelnen Gesellschafter gerecht wird, das „A und O“. Ein Zeit- und Maßnahmenplan sollte erstellt werden, der von vorneherein alle notwendigen Schritte bedenkt und den Beteiligten ein realistisches Bild über die terminlichen Möglichkeiten gibt. In dieser ersten Planungsphase ist es auch unumgänglich alle weiteren Beratungsfelder einzubeziehen, dazu gehört insbesondere die steuerliche Prüfung des Vorhabens. Oft ergeben sich aus dieser frühen gemeinsamen Beratung sinnvolle Schritte für die Zukunft als Einzelunternehmer, die sich bereits jetzt kostengünstig abwickeln lassen und nennenswerte steuerliche Effekte haben. Mitunter kann zum Beispiel ein Formwechsel in eine andere Gesellschaftsform vor dem Kauf der Anteile ratsam sein, um der Zukunft als Alleingesellschafter eher gerecht werden.

Sobald sich die Gesellschafter auf die einzelnen Schritte festgelegt und sich über den Kaufpreis geeinigt haben, sollte dieses Ergebnis in einem kurzen letter of intent festgehalten werden. In einem solchen – meist nur zwei Seiten langen – gegenseitigen Vertrag vereinbaren die Gesellschafter, dass sie die geplanten Schritte gemeinsam miteinander gehen wollen. Dies verschafft allen Parteien Klarheit und Sicherheit darüber, dass zumindest für eine gewisse Zeit keine anderen Verhandlungspartner an den Tisch kommen. Außerdem vereinbaren die Gesellschafter, Stillschweigen über Ihre Verhandlungen zu wahren, sodass auch irritierende Einflüsse von Außen im Zaum gehalten werden können.

Für den Fall, dass es sich um GmbH-Anteile handelt, werden dann gemeinsam mit dem ausgewählten Notariat die Vertragsentwürfe erstellt. Beim Verkauf von Kommanditanteilen besteht keine Beurkundungspflicht, sodass dies alleine über einen Anwalt abgewickelt werden kann. Die Vertragsentwürfe beinhalten einen schuldrechtlichen Kaufvertrag über den Kauf der Geschäftsanteile und einen sachenrechtlichen Abtretungsvertrag über die Übertragung des Eigentums an den Geschäftsanteilen. Dabei sollte wieder eine Prüfung durch einen Steuerberater vorgenommen werden, um aus Sicht von Verkäufer, Käufer und auch des fortzuführenden Unternehmens das steuerlich optimale Ergebnis erzielt wird.

Hier zeigt die Erfahrung, wie wichtig es ist, dass die Gesellschafter die Vertragsentwürfe vor dem Notartermin gemeinsam mit Anwalt und Steuerberater durchsprechen und alle offenen Fragen klären. Kommen etwa die Fragen nach der richtigen Gewinnverteilung für das laufende Geschäftsjahr und zu einer möglicherweise notwendigen Zwischenbilanz erst im Notartermin auf, könnte dies den weiteren Zeitablauf erheblich beeinträchtigen und das gesamte Vorhaben gefährden.

Meist vereinbaren die Parteien im Kauf- und Abtretungsvertrag, dass die Geschäftsanteile erst dann übertragen werden sollen, wenn der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat (aufschiebende Bedingung). Die dafür notwendige Änderung der Gesellschafterliste leitet der Notar dann in die Wege, sobald der Käufer ihm den Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto schriftlich bestätigt.

War der ausscheidende Gesellschafter außerdem zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt, sollte er sein Mandat niederlegen und muss dies dem Handelsregister anzeigen. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag sollte einvernehmlich aufgehoben werden.

Wir begleiten Sie gerne bei einem solchen Vorhaben. Unsere Mandanten schätzen dabei, dass unsere juristische Kompetenz durch pragmatische Vorschläge und menschliche Beratung auf Augenhöhe ergänzt wird.


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