Unternehmensnachfolge – so gelingt der Betriebsübergang

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In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 mittelständische Unternehmen an einen Nachfolger übergeben. Nicht alle Betriebe überleben diesen Stresstest unbeschadet. Nur wenn alle rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und vor allem auch menschlichen Aspekte hinreichend berücksichtigt werden, können alle Beteiligten zufrieden gestellt und der Fortbestand des Unternehmens langfristig gesichert werden.

Schenken oder vererben?

Grundsätzlich ist die lebzeitige Unternehmensnachfolge einer solchen durch Erbschaft vorzuziehen. Ein Übergabevertrag, an dem sowohl der Unternehmer als auch der Nachfolger mitwirken, wird in aller Regel nachhaltiger sein als die Nachfolge nach gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge. Wichtige Bestandteile eines solchen Übergabevertrags sind die Klauseln, welche den Übergeber absichern. Dieser kann sich beispielsweise ein Widerrufsrecht vorbehalten. Von praktischer Relevanz ist auch eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt.

Selbst wenn eine Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten geplant ist, ist eine erbrechtliche Vorsorge unerlässlich, damit bei einem unerwarteten plötzlichen Versterben des Unternehmers die Nachfolge entsprechend geregelt ist. Hierzu gehört ein passendes Unternehmertestament ebenso wie korrespondierende Klauseln in etwaigen Gesellschaftsverträgen und gegebenenfalls auch Vollmachten, die über den Tod hinaus wirksam sind.

Unternehmensnachfolge außerhalb der Familie

Immer häufiger ist es der Fall, dass sich in der Erbengeneration niemand findet, der sowohl gewillt als auch geeignet ist, das mittelständische Familienunternehmen weiterzuführen. In diesen Konstellationen muss sich der Inhaber frühzeitig mit den außerfamiliären Optionen auseinandersetzen.

Ist eine Betriebsaufgabe unerwünscht, wird in erster Linie die Veräußerung der Firma an einen Mitbewerber, einen Investor oder an das eigene Management in Betracht kommen. Eine solche Transaktion läuft jedoch nach dem gewöhnlichen Regime eines M&A-Deals ab, der sich im wesentlichen Punkten von der Übergabe an ein Familienmitglied unterscheidet. Das gilt sowohl für die Vertragsgestaltung als auch für die Abwicklung des Verkaufs. Familienfremde Nachfolger werden zum Beispiel das Unternehmen im Rahmen einer Due Diligence genau unter die Lupe nehmen. Das bedarf regelmäßig einer entsprechenden Vorbereitung.

Steuerliche Aspekte grenzen den Handlungsspielraum ein

Jede Unternehmensnachfolge ist nur so gut wie ihre steuerliche Optimierung. Hier gilt es, nicht nur die schenkungs- bzw. erbschaftsteuerlichen Folgen auf dem Radar zu haben, sondern insbesondere auch die ertragssteuerlichen Aspekte und gegebenenfalls solche im Bereich der Umsatzsteuer oder Grunderwerbsteuer.

Typische steuerliche Fragen bei der Unternehmensnachfolge betreffen die Voraussetzungen für die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Vergünstigungen, die Auswirkungen eines Nießbrauchsvorbehalt oder Probleme rund um eine Betriebsaufspaltung.

Herausforderungen für den Rechtsanwalt bei der Unternehmensnachfolge

Wer als Rechtsanwalt eine Unternehmensnachfolge begleitet, muss insbesondere den interdisziplinären Herausforderungen gewachsen sein. Auch bei der Übergabe kleinerer Betriebe wird ein einzelner Anwalt in der Regel nicht in der Lage sein, alle Aspekte hinreichend zu überblicken und entsprechend in die Gestaltung mit einfließen zu lassen.

Daher werden bei der Betriebsnachfolge regelmäßig Kanzleien beauftragt, die zumindest gesellschaftsrechtliches und steuerrechtliches Know-how liefern und gegebenenfalls auch über Expertise im Erbrecht und Familienrecht verfügen. Denkbar und sinnvoll ist auch eine Zusammenarbeit spezialisierter Rechtsanwälte mit der für die laufende Steuerberatung zuständigen Steuerkanzlei.



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