Unternehmensnachfolge: Zurückbehaltung von Betriebsgrundstücken

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Interessenlage

Wird beabsichtigt, ein Unternehmen zum Zwecke der Unternehmensnachfolge unentgeltlich an einen Übernehmer zu übertragen oder entgeltlich zu veräußern, hat der Übergeber häufig ein Interesse daran, Immobilien des Unternehmens zurück zu behalten, um den wirtschaftlichen Wert der Grundstücke, z. B. durch Vermietung, weiter nutzen zu können.

Problemstellung

Die Zurückbehaltung von Betriebsgrundstücken im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens kann häufig zu erheblichen ertragssteuerlichen Nachteilen führen. Insbesondere bei der Übertragung eines Einzelunternehmens können u. a. dadurch die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven verursacht werden und/oder Steuerbegünstigungen für eine Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe verhindert werden. 

Hier kann zum Beispiel erwogen werden, Betriebsgrundstücke rechtzeitig in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft zu überführen.

Empfehlung

Wird eine Unternehmensnachfolge geplant, sollte die steuerliche Situation des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die geplante Unternehmensnachfolge, spätestens drei Jahre vor dem vorgesehenen Übergabetermin analysiert werden, um möglicherweise notwendige Gestaltungen oder Umstrukturierungen rechtzeitig vornehmen zu können.

In bestimmten Fällen sieht die Finanzverwaltung Gestaltungen in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren vor der Übertragung als Teil eines Gesamtplans an, sodass notwendige Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden müssen.

Da auch die Suche eines geeigneten Nachfolgers für den Betrieb häufig eine geraume Zeit in Anspruch nimmt, ist allgemein zu empfehlen, eine Unternehmensnachfolge insgesamt rechtzeitig zu planen und vorzubereiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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