Update Anfechtung P&R Container - Anspruchsbegründungen gehen ein

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Viele Investoren von P&R erhalten derzeit Post von den Gerichten.

Die Insolvenzverwalter der P & R-Gesellschaften haben offensichtlich Ende des Jahres 2021 durch die Beantragung von Mahnbescheiden versucht, die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einer Insolvenzanfechtung (§ 134 InsO) zu bewirken.

Die Hemmungswirkung dauert in solchen Fällen zunächst 6 Monate. Daher wurden die Verfahren Mitte 2022 wieder weiterbetrieben. Anschließend pausierten sie noch einmal 6 Monate. Nun können die Insolvenzverwalter die Hemmung der Verjährung (falls dies mit den Mahnbescheidsanträgen überhaupt gelang) nur noch aufrechterhalten, indem die Anspruchsbegründungen an die Investoren zugestellt werden. Hierbei handelt es sich um jeweils nahezu identische Schriftsätze von ca. 45 Seiten.

Die Gerichte übersenden diese Schriftsätze zusammen mit einer Verfügung. Diese fordert die Investoren auf, es anzuzeigen, wenn sie sich gegen die Ansprüche verteidigen wollen. Sofern der Streitwert größer als EUR 5.000,00 ist und somit ein Landgericht zuständig ist, kann diese Erklärung nur von einem Rechtsanwalt abgegeben werden. Ein solcher muss innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist vom jeweiligen Betroffenen beauftragt werden.

Vor den Amtsgerichten kann eine solche Erklärung auch von der Partei selbst abgegeben werden. Allerdings ist es im Regelfall dennoch nicht empfehlenswert, sich beim Amtsgericht ohne anwaltliche Hilfe selbst zu vertreten.

Wenn die Verteidigungsanzeige abgegeben wurde, muss eine Klageerwiderung eingereicht werden. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu prüfen, ob die Mahnbescheide die Verjährung hemmten, was nur dann der Fall ist, wenn die gelten gemachten Ansprüche im Mahnbescheid ausreichend individualisiert wurden. Es muss also erkennbar geworden sein, um was es geht.

Ferner ist zu prüfen, ob die Angaben des Insolvenzverwalters zu den investierten bzw. zurückbezahlten Beträgen überhaupt stimmen.

Außerdem muss der Vortrag des Insolvenzverwalters zu Themen, die der jeweilige Investor gar nicht kennt, mit Nichtwissen bestritten werden.

Abschließend ist es wichtig, die vielen guten rechtlichen Argumente, die gegen das Bestehen von Insolvenzanfechtungsansprüchen bestehen, vorzutragen. Dabei ist es unerlässlich, die bisher ergangenen Urteile auszuwerten und aufzubereiten.

Sollten auch Sie eine Anspruchsbegründung des Insolvenzverwalters erhalten haben, nehmen Sie bitte gerne Kontakt mit uns auf.




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