P&R Container-Insolvenzen

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Insolvenzen der P&R Container

Das Amtsgericht München hat über drei P&R-Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren öffnet.

P&R war der Marktführer für direkte Investments in Container. Der größte Teil der Gruppe ist insolvent. Das betrifft die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (1542 IN 726/18), die P&R Container Leasing GmbH (1542 IN 727 / 18) und die P&R Gebrauchtcontainer-, Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH ( 1542 IN 727/18)

Über diese Firmen wurde am 19. März 2018 beim Amtsgericht München die vorläufige Insolvenz eröffnet.

Wie funktionierte das Geschäftsmodell der P&R Container?

Seit Jahrzehnten erwerben Anleger Schiffscontainer als Eigentümer und stellen sie einer Verwaltung zur Vermietung zur Verfügung. Am Ende der Vertragslaufzeit, die zwischen 3 bis 5 Jahren liegt, erhält der Anleger einen Restwert für seinen Container.

Dieser Restwert lag in der Vergangenheit bei circa 70 % des Erwerbspreises.

Rechnet man die jährlichen Mieten hinzu, kann man auf eine Durchschnittsrendite von 3-5 %. Die Sache rechnet sich also knapp.

Die Idee war gut. Anleger beteiligten sich nicht an irgendeiner Fondsgesellschaft mit hohen Anlaufkosten, die bis zu 25 % des Eigenkapitals abzogen, sondern sie investierten direkt mit relativ geringen Verwaltungskosten im Container und wurden Eigentümer. Bis 2009 war das ohne Emissionsprospekt und ohne Genehmigung möglich.

Warum befinden sich P&R in der Insolvenz?

Die Kanzlei Hogrefe beobachtet seit 2008 den Schiffsmarkt und die sich daraus entwickelnden Folgen.

Der Schiffsmarkt ist in 2009 eingebrochen, weil nach der Finanzkrise die Charterraten für die Schiffe sanken und zu viele und zu große Schiffe produziert worden sind, für deren Nutzung die Nachfrage sank. Es waren also mehr Schiffe auf dem Markt als gebraucht wurden und zudem wurden noch weitere produziert.

Seit 2009-2014 befand sich der gesamte Schiffsmarkt in der Krise und hat sich davon noch nicht so erholt, dass man von einer Stabilisierung sprechen kann.

Die logische Folge ist, dass zeitversetzt auch der Containermarkt einbricht. Das wird zurzeit spürbar.

Welche Möglichkeiten haben Sie als Eigentümer?

Da sich die Gesellschaften in der Insolvenz befinden, wird die Vermietung der Container voraussichtlich dem Insolvenzverwalter überlassen. Ob ihm eine Vermietung gelingt und, wenn ja, bleibt offen, zu welchen Preisen.

Kann der Eigentümer seinen Container identifizieren und selbst weitervermieten?

Kauft der Insolvenzverwalter den Container zurück und, wenn ja, zu welchem Preis?

Ein Problem ist, dass die Eigentümer auch in der Insolvenz Eigentümer bleiben, ohne zu wissen, wo sich gerade ihr Container befindet.

Welche Punkte müssen in der Insolvenz geklärt werden?

Die Folge ist, dass hinsichtlich der Container weitere Kosten für Verwaltung, Leerstand und Transport entstehen, die der Eigentümer zu tragen hat.

Ungeklärt bleibt, in welcher Zeit für welche Container und damit für welchen Eigentümer welche Kosten entstehen.

Im Rahmen der Insolvenz muss also geklärt werden, ob sich der einzelne Eigentümer oder der Insolvenzverwalter um die Verwertung der Container kümmern wird und welche Preise dabei erzielt werden können.

Weiter muss eine Lösung gefunden werden, wie sich Anleger vor weiteren eventuell hohen Kosten, die auch über längere Zeiträume auflaufen können, schützen können. Auch dafür gibt es Lösungen.

In einer solchen Situation sind mit anwaltlicher Hilfe für die verschiedenen Stufen abgestimmt konkrete Maßnahmen erforderlich, die Sie als Betroffener in die Hände eines Rechtsanwalts für Bank und Kapitalmarktrecht geben sollten.


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