Urteil gegen Parship/ Elitepartner: So werden Sie Ihren Vertrag sofort los und erhalten Geld zurück!

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Sie haben eine Mitgliedschaft bei einem online Datingportal wie Parship oder ElitePartner abgeschlossen und wollen diese vorzeitig kündigen? Laut Amtsgericht Hamburg ist dies durchaus legitim.

Bereits in früheren Rechtstipps haben wir berichtet, dass laut EuGH der Widerruf eines Vertrags mit einer Datingagentur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen möglich ist, auch wenn Firmen wie die PE Digital  hier anderer Ansicht waren. Bezahlt werden müssen in diesem Fall nur anteilig die Tage, an denen der Vertrag bestand.

Was aber, wenn der Widerruf nicht mehr möglich ist, da man die 14 Tage-Frist verpasst hat? Muss man dann tatsächlich bis zum Vertragsende bezahlen? 

Eine Kündigung ist immer fristlos möglich

Das Amtsgericht Hamburg hat ganz aktuell in einem Urteil bestätigt, dass es sich bei Online-Partnerschaftsvermittlungen um sogenannte Dienste höherer Art (gem. § 627 BGB) handelt. Das Amtsgericht schreibt weiter: Das Kündigungsrecht aus § 627 BGB kann jederzeit ausgeübt werden und ist durch AGB nicht einschränkbar (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14).“

Folglich kann man Teile der bereits bezahlten Gebühren zurückfordern: Man nur für die Tage bis zur Kündigung bezahlen.

Wir empfehlen Ihnen eine fristlose Kündigung an Parship & Co zu schicken. Fordern Sie diese auch zur Rückzahlung Ihrer bereits bezahlten Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit innerhalb von 10 Tagen auf.

Viele Mandanten wenden sich auch an uns, da sich eine ihrer Mitgliedschaften bzw. Abonnement automatisch verlängert hat, obwohl diese das Datingportal überhaupt nicht mehr benötigen. Das muss man aber nicht akzeptieren, auch wenn man die Kündigungsfrist einfach nur verpasst hat. Was Sie hier tun können, erfahren Sie in einem unserer Rechtstipps.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Wenn die Klage erfolgreich ist, muss das Datingportal (bei Parship und Elitepartner ist das die Firma PE Digital) die Kosten der Klage bezahlen.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. 

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos:

www.kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-parship

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle. 

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Pixabay

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