Urteil PKV Beitragserhöhung: BGH-Entscheidung ermöglicht hohe Rückzahlungen für Privatversicherte

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichthof hat in zwei Fällen entschieden, dass Prämienanpassungen der AXA Krankenversicherung aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unwirksam sind und das Versicherungsunternehmen dem Kunden die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten muss (Urteile vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) Der Grund: Die AXA hat die Beitragsanpassung in ihren Schreiben nicht ausreichend begründet. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung jedoch verstehen können, warum eine Prämie steigt. Die Urteile ermöglichen es Privatversicherten in sehr vielen Fällen, zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre zurückzufordern.

Erhöhung muss ausreichend begründet sein

Der Beitrag in einem Tarif der privaten Krankenversicherung darf u.a. erst dann erhöht werden, wenn die Beitragssteigerung ausreichend begründet wird. In der Vergangenheit haben sich Obergerichte mehrfach mit der Frage befasst, was genau unter „Maßgebliche Gründe“ (§ 203 Versicherungsvertragsgesetz) zu verstehen ist. Der BGH stellte nun klar, dass sich diese auf die konkret in Rede stehende Prämienanpassung beziehen müssen und dass eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, nicht genügt. Auch kann die Versicherung durch eine spätere Begründung der Erhöhung, die zu viel gezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers nicht behalten.

Neben der ausreichenden Begründungspflicht gibt es weitere Voraussetzung für eine wirksame Beitragserhöhung der PKV-Beiträge. Neben dem Nichterreichen des gesetzlichen Schwellenwertes kann eine unwirksame Erhöhung darin begründet sein, dass die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird oder der monatliche Beitrag vor Betragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde. 

Die aktuellen Entscheidungen des BGH bestätigt unsere Auffassung, dass Prämienerhöhungen dann unwirksam sind, wenn der Versicherer die maßgeblichen Gründe für eine Erhöhung nicht mitgeteilt hat, ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese nicht nachvollziehen oder nicht prüfen kann. Eine formelhafte Begründung des Erhöhungsbescheides durch die Versicherung genügt nicht. Mit den beiden aktuellen Urteilen des BGH sind Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre angreifbar. Gerade in früheren Jahren haben sich die Versicherer oftmals nicht die Mühe gemacht, ihre Erhöhungen ausreichend zu begründen. Das Urteil betrifft neben den Tarifen der AXA auch zahlreiche andere Versicherungsunternehmen, die sich bei der Begründung mit wenigen Sätzen und einer formelhaften Begründung begnügt haben.

Geld zurück von der privaten Krankenkasse – Kostenfreie Ersteinschätzung

Verbraucher, die bei privaten Krankenkassen versichert sind, sollten daher die Beitragserhöhungen prüfen lassen. So können zu viel gezahlte Beiträgt für bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückerstattet werden. Das kann sich gleich doppelt lohnen, denn im Erfolgsfall zahlen betroffene Kunden für die Zukunft wieder den vor einer unwirksamen Erhöhung vereinbarten Beitrag. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entschieden Sie, ob wir die Rückforderungen für Sie geltend machen sollen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georgios Aslanidis

Beiträge zum Thema