Verfällt der Urlaub bei Langzeiterkrankung?

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Was passiert mit dem Urlaub, der aufgrund langer Erkrankung nicht genommen werden kann? Ist unter Umständen der ganze Jahresurlaub futsch?

Im Prinzip ja, wenn man in das deutsche Bundesurlaubsrecht schaut. lediglich die Übertagung ins erste Quartal des Folgejahres ist dort vorgesehen.

Europarechtswidrig, so der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Recht auf Jahresurlaub ist ein zentrales Recht der Europäischen Grundrechtscharta. Dort ist ein Übertragungszeitraum von 12 Monaten vorgesehen.

Der EuGH addiert einfach die deutschen 3 Monate und die europäischen 12 Monate und sichert dem Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für weite 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Beispiel: Der Urlaubsanspruch für 2019 bleibt bis zum 31. März 2021 stehen.

Was ist, wenn ein Arbeitnehmer europarechtlich nicht so bewandert ist und seine Rechte nicht kennt?

Auch hier hilft der EuGH. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig auf den Verfall hinweisen, so dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch nehmen kann. Das funktioniert aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer wiedergenesen ist und den Urlaub noch nehmen kann.

Das Schicksal des Urlaubskontos bei mehrjähriger Dauererkrankung ist noch nicht abschließend geklärt. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat deswegen wieder den EuGH angerufen und um eine Vorabentscheidung gebeten. In einem Fall ist eine Frau seit 2017 durchgehend erkrankt. Sie will 14 Tage Resturlaub aus 2017 fortgeschrieben haben. In einem weitern Fall will ein seit 2014 in der vollen Erwerbsminderungsrente befindlicher Schwerbehinderter noch 34 Urlaubstage beanspruchen. BAG Beschluss vom 7.7.2020 -9 AZR 401/19-


Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Schmitt


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