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Verfassungsschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Der Verfassungsschutz ist im Grundgesetz (GG) in Art. 73 Nr. 10 b) GG geregelt.
  • Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt und wertet Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aus.
  • Jedes Bundesland verfügt über eine Landesbehörde für Verfassungsschutz.
  • Der Verfassungsschutz ist ein Element der streitbaren, wehrhaften Demokratie.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für den Verfassungsschutz?

In Deutschland dient der Verfassungsschutz dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik, zu der nach jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit gehören. Zudem soll durch den Verfassungsschutz auch der Bestand und die Sicherheit des Bundes sowie der einzelnen Bundesländer gesichert werden.

Wer ist für den Verfassungsschutz zuständig?

Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt es noch den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) sowie 16 Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) in jedem Bundesland. Diese Verfassungsschutzbehörden haben u. a. die Aufgabe, Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sammeln und auszuwerten. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesverfassungsgericht dienen im weiteren Sinne dem Verfassungsschutz und der inneren Sicherheit.


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