Verhaltenstipps bei Durchsuchungen

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Möchten Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung gegen Sie im Wege eines Strafverfahrens einsetzbare Mittel finden, so ist die Durchsuchung eines der zur Verfügung stehenden Mittel. Dadurch können Sie nicht nur privat, sondern auch beruflich stark belastet werden. Es ist sogar möglich, dass Ihr Unternehmen nicht nur im betrieblichen Ablauf gestört wird, sondern vollständig zum Erliegen kommt. 

Dies ist für Sie zwar eine erschreckende und auch belastende Situation, in der es jedoch sehr wichtig ist, Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren. Insbesondere sollten Sie es im Hinblick auf ein mögliches Strafverfahren vermeiden, emotional überzureagieren. Auch sollten Sie daran denken, Ihre Rechte wahrzunehmen und die Durchsuchung nicht widerspruchsfrei hinzunehmen. Nachfolgend hat Dr. Hennig für Sie die wichtigsten Verhaltenstipps und Informationen, mit deren Hilfe Sie während der Durchsuchung einen kühlen Kopf bewahren:

Das Wichtigste: „In der Ruhe liegt die Kraft“

Wie bereits eingangs erwähnt, kann die auf Sie zukommende Situation sehr erschreckend wirken. Auch wenn es Ihnen natürlich nicht gefallen wird, dass Beamte Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz durchsuchen, leisten Sie keinen Widerstand und verhalten sich höflich. Sie sollten sich schließlich nicht Vorwürfen in einem späteren Verfahren wegen Verdunklungshandlungen aussetzen oder ein zusätzliches Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte riskieren. Sollten Sie in die Situation geraten, Ihr Recht einmal nicht durchsetzen zu können, so bleiben Sie dennoch ruhig und leisten keinen Widerstand. Eine Notiz über dieses Verhalten der Beamten muss in diesem Fall reichen.

Strafverteidiger anrufen

Sobald es Ihnen möglich ist, kontaktieren Sie noch während, am besten zu Beginn, der Durchsuchung Ihren Strafverteidiger. Das ist Ihr gutes Recht worüber sie auch belehrt werden müssen.

Gegebenenfalls kann Strafverteidiger Dr. Hennig in einem solchen Notfall direkt zum Ort des Geschehens kommen. Bitten Sie die Beamten in diesem Fall, das Eintreffen abzuwarten. Dem werden diese in der Regel zwar nicht nachkommen, aber einen Versuch ist es wert. In jedem Fall kann Dr. Hennig oder ein Kollege Hinweise am Telefon erteilen, ggf. mit den Beamten sprechen und bereits erste Schritte einleiten.

Hinweise zum Ablauf einer Durchsuchung

Voraussetzung für eine Durchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Durchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an. In der Regel haben die Beamten aber eine solche für Sie mitgebracht. Dem Inhalt dieses Beschlusses entnehmen Sie den Grund der Durchsuchung und vor allem den Durchsuchungsgegenstand, also wonach gesucht wird. Lassen Sie sich zu dem die Ausweise der Beamten vorlegen und fragen Sie diese nach ihrer konkreten Aufgabe. Sofern Unbeteiligte, sog. „Gemeindezeugen“, mit vor Ort sind, so weisen Sie die Beamten bitte auf den Ausschluss von der Durchsuchung hin. Denn je weniger Beteiligte an der Durchsuchung beschäftigt sind, desto besser. Es wird in aller Regel nicht Ihr Vorteil sein, wenn Ihr Nachbar der Durchsuchung beiwohnt. Ist allerdings eine Person Ihres Vertrauens vor Ort, sollten Sie darauf bestehen, dass diese auch bleiben darf.

Keine Aussage gegenüber den Beamten

Geben Sie während der Durchsuchung keine Aussage ab! Lediglich notwendige Angaben zur Ihrer Person geben Sie an, darüber hinaus geben Sie jedoch keine Antworten. Die Beamten arbeiten mit entsprechender Vorbereitung auf diese Durchsuchung hin und wollen Sie damit auch überraschen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und antworten Sie auch nicht auf sachverhaltsferne Fragen. Alle Antworten können in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Gehen Sie daher den Fragen aus dem Weg und sagen den Beamten deutlich, dass Sie nicht mit Ihnen sprechen wollen. Sofern weitere Personen in Ihrem Haushalt oder Mitarbeiter während der Durchsuchung dabei sind, geben Sie ihnen entsprechende Anweisung, wenn möglich so, dass die Beamten dies nicht erfahren.

Schon die Beantwortung der kleinsten Frage etwa zu Ihrem letzten Urlaub kann später zum großen Nachteil für sie werden. Die geschulten Beamten werden in vielen Fällen versuchen durch scheinbar unverfängliche Fragen etwas aus Ihnen herauszulocken. Es kann sogar sein, dass Ihnen die Lüge unterbreitet wird, eine Aussage schon während der Durchsuchung könnte für Sie Vorteile haben. Fallen Sie darauf nicht herein. Ob eine Einlassung sinnvoll ist kann Ihnen erst ein versierter Strafverteidiger nach Akteneinsicht sagen. Erst dann wissen wir, was die Gegenseite in der Hand hat.

Händigen Sie aber den Beamten Schlüssel zu Schränken und Ähnlichem aus, da diese sonst auf Ihre Kosten zerstört werden. Fragen zu weiteren Orten, an denen sie sich aufhalten, beantworten Sie auf keinen Fall.

Notizen anfertigen

Damit Ihr Strafverteidiger später das Beste für Sie rausholen kann, machen Sie sich Notizen über den Ablauf der Durchsuchung. Bitte achten Sie besonders darauf, ob Sie belehrt worden sind. Denn wurde diese Belehrung vergessen, so liegt bereits ein Verfahrensfehler vor. Ihre Beobachtung ist daher von besonderer Bedeutung. Weisen Sie jedoch niemals auf eine fehlende Belehrung hin. Notieren Sie sich auch ungewöhnliche Orte, an denen die Beamten suchen. Wird etwa nach Waffen oder Kutten gesucht und der Beamte schaut im Kühlschrank nach und findet Drogen (alles schon vorgekommen), ist dies Futter für die spätere Strafverteidigung, da es gar nicht um den Durchsuchungsgegenstand geht und der Kühlschrank bei der Suche nach Waffen und Kutten auch kein Ort ist, an dem der Beamte nachzusehen hat.

Widerspruch erklären

Werden durch die Beamten Beweismittel sichergestellt, so lassen Sie sich diese zeigen und widersprechen zugleich der Sicherstellung. Zwar haben Sie in dem Moment der Durchsuchung keinerlei Möglichkeiten gegen die Mitnahme vorzugehen, durch Ihren Widerspruch besteht jedoch die Möglichkeit der Anfechtung der Beschlagnahme durch Ihren Rechtsanwalt.

Durchsuchungsprotokoll aushändigen lassen

Über die beschlagnahmten Sachgegenstände lassen Sie sich ein Protokoll aushändigen. Achten Sie besonders auf Schriftstücke, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden. Lesen Sie diese aufmerksam durch. Im Rahmen der sichergestellten Gegenstände achten Sie hierbei auf den bereits gesetzten Haken und erklären Sie nochmal deutlich, dass Sie mit der Sicherstellung nicht einverstanden sind. Stellen Sie stattdessen sicher, dass auf dem Formular der eingelegte Widerspruch vermerkt wird. Im Übrigen können Sie nicht gezwungen werden, das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben. Durch diese Unterschrift haben Sie keine Vorteile, weshalb Sie das Dokument auch nicht unterzeichnen sollten.

Keine Entbindung von der Schweigepflicht

Niemals dürfen Sie Ihren Steuerberater, Arzt oder Rechtsanwalt von der Schweigepflicht entbinden. In diesen Fällen verlieren diese Personen ihr Zeugnisverweigerungsrecht und können zur Aussage gezwungen werden.

Was ist mit Zugangsdaten zu Handy und Computern?

Sofern es um Daten zu Ihrem Computer oder der Festplatten geht, steht es Ihnen frei, Zugangsdaten zu nennen. Berücksichtigen müssen Sie jedoch, dass bei Verweigerung dieser Daten die Chance steigt, dass Ihnen die gesamte Technik abgebaut wird. Hier müssen Sie abwägen. Sie können die Beamten bitten, eine Datenkopie zu erstellen statt Ihren ganzen Betrieb lahm zu legen. Am besten besprechen Sie dies mit Ihrem Verteidiger.

Kopien anfertigen

Neben der Abschrift oder einer eigenen Kopie des Durchsuchungsbeschlusses, kopieren Sie bitte zudem sämtliche Unterlagen, die die Beamten mitnehmen. So können Sie weiter arbeiten und Ihr Strafverteidiger kann bereits prüfen, ob strafrechtlich relevante Dokumente gefunden wurden.


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