Verkehrsunfall Desinfektionskosten Corona

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Die Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist stets schwierig und insbesondere wenn man nicht anwaltlich vertreten wird, kürzen die Versicherungen die Entschädigungsleistungen mitunter drastisch und häufig zu Unrecht.

Aktuell zur Zeiten der Pandemie ist ein Dauerbrenner die Erstattung etwaiger Desinfektionskosten, welche aufgrund der Pandemie bei Reparaturaufträgen von vielen Werkstätten in Rechnung gestellt werden. Zugegeben handelt es sich hierbei um Kleinbeträge, aber auch auf diese sollte ein Geschädigter grundsätzlich nicht verzichten.

Eine höchstrichterliche Entscheidung diesbezüglich ist noch nicht ergangen, jedoch häufen sich die stattgebenden Urteile der Amtsgerichte. Das AG Stuttgart ist mit einer uneinheitlichen Rechtsprechung aufgefallen, da ein Richter einen Zurechnungszusammenhang zwischen der Pandemie und dem erweiterten Schaden verneint hat. Die Berufung wurde allerdings zugelassen, so das evtl. das LG Stuttgart noch entscheiden wird. Eine weitere Richterin hat die Infektionskosten jedoch dem Werkstattrisiko zugerechnet und die Ersatzfähigkeit bejaht.

Mein Tipp:

Grundsätzlich ist aufgrund des Regulierungsverhaltens der Versicherungen es stets ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Gerade auch in den Fällen, in welchen die 100%ige Haftung der Gegenseite unstreitig ist. Viele sind der Meinung dann eigenständig mit der Versicherung den Fall abwickeln zu können. Mit anwaltlicher Hilfe kann jedoch "auf Augenhöhe" mit der Versicherung korrespondiert werden. Man erspart sich damit viel Zeit und Ärger. Zudem hat die Versicherung im Falle der 100% Haftung auch grundsätzlich die Anwaltsgebühren zu erstatten, so dass ein Kostenrisiko minimiert wird.

Auch bei den kleinen Positionen wie UPE-Aufschläge, Verbringungskosten und aktuell nun die Desinfektionskosten, sollte man nicht vorschnell "klein beigeben".


Ich stehe Ihnen gerne für Unfallabwicklungen zur Verfügung. 

Schreiben uns eine Email: kanzlei@ra-kreimer.de

oder rufen uns an: 05458 93 31 77 - 0



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