Verkehrsunfall in Serbien: Was tun und was wird ersetzt?

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Kernpunkte:

  • Nach einem Unfall in Serbien muss der Geschädigte seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Serbien geltend machen. 
  • Zum Zwecke der Beweissicherung sollten unbedingt Fotos vom beschädigten Fahrzeug vorgelegt werden. 
  • Außergerichtliche Anwaltskosten werden in Serbien meist nicht erstattet. 
  • Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen tritt nach 3 Jahren ein. 
  • Wegen der besonderen Schwierigkeiten von Auslandsschadensfällen ist insgesamt mit einer längeren Abwicklungsdauer als in Deutschland zu rechnen. 

Was wird ersetzt?

  • Reparaturkosten einer deutschen Werkstätte in voller Rechnungshöhe nur dann, wenn Übereinstimmung mit der Schadensbeschreibung auf der polizeilichen Unfallbestätigung (Potvrda) oder der Schadenschätzung einer dortigen Versicherung besteht. Bei Abwicklung aufgrund eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens ist mit erheblichen Abzügen zu rechnen. Die Mehrwertsteuer wird generell nur bei Vorlage einer Original-Reparaturkostenrechnung erstattet
  • Bei Totalschaden Abrechnung nur gegen Vorlage eines Sachverständigengutachtens. Ist das Fahrzeug im Unfalland verblieben, erfolgt Erstattung nach Schwacke- oder Eurotax-Liste
  • Abschleppkosten von der Unfallstelle zur nächstgelegenen Werkstatt
  • Gutachterkosten, wenn der Schaden nicht anderweitig nachgewiesen werden kann oder die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt
  • Wertminderung allenfalls in geringer Höhe bei schwerer beschädigten, maximal einem Jahr alten Fahrzeugen mit geringer Laufleistung
  • Mietwagenkosten, wenn ein Mietauto zur Berufsausübung unbedingt erforderlich ist, für die technisch notwendige Reparaturdauer bzw. im Totalschadensfall für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer. Von den Mietwagenkosten werden bis zu 20% als Eigenersparnis abgezogen
  • Nutzungsausfall: nur ausnahmsweise, wenn Voraussetzungen für Mietwagenersatz vorliegen. Ausfall ist konkret nachzuweisen
  • Kaskoselbstbeteiligung gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Mehrkosten)
  • Schadensfinanzierungskosten sind nur gerichtlich durchsetzbar
  • Arzt-, Heil- und Pflegekosten, soweit nicht bereits durch die eigene Krankenkasse erstattet.
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld, abgestuft je nach Schwere der Verletzung und deutlich niedriger als in Deutschland. 

Was wird nicht ersetzt?

Entschädigung für Urlaubsbeeinträchtigung, allgemeine Unkostenpauschale.

Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht in Serbien steht Ihnen Anwaltskanzlei Momcilovic aus Belgrad gerne zur Verfügung. Als Anwälte für Verkehrsrecht in Serbien unterstützen wir Sie als Mandanten gerne in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.



Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Foto(s): C Joyful


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