Verkehrsunfall in Thailand – Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

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Eine praxisrelevante Fallgruppe unserer Tätigkeit stellt die Mandatierung durch ein Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls in Thailand bzw. durch die Versicherung oder die Angehörigen des Opfers dar. Nicht selten sind hier neben den rechtlichen Fragestellungen auch emotionale Herausforderungen zu bewältigen. Wenn Eltern um ihre Kinder trauern, kann kein Anwalt einen gerechten Ausgleich herbeiführen. Und auch in Fällen, in denen keine Toten zu beklagen sind, bildet das Recht regelmäßig keine Grundlage für einen wirklich zufriedenstellenden Ausgleich. Das gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass vor thailändischen Gerichten Schmerzensgeldansprüche und Ansprüche auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude nicht mit vergleichbaren Erfolgsaussichten geltend gemacht werden können wie vor deutschen Gerichten. Noch schwerwiegender wirken sich in der Praxis das Insolvenzrisiko des Unfallverursachers und die vergleichsweise niedrigen Versicherungssummen thailändischer Versicherungen (des Unfallverursachers) aus. Schließlich ist zu bedenken, dass in den meisten Auseinandersetzungen – und zwar auch im Fall eines obsiegenden Urteils – die Parteien ihre jeweiligen Rechtsanwaltskosten nicht – oder jedenfalls nicht in voller Höhe – erstattet bekommen. 

Angesichts dieser Probleme raten wir grundsätzlich zu folgendem Vorgehen hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen:

Um Ansprüche in einer Höhe geltend machen zu können, die das Kostenrisiko und den Zeitaufwand rechtfertigt, sollte man – wenn man nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt – mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen bzw. durch einen Rechtsanwalt aufnehmen lassen. Die Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten gehen nach deutschem Recht in der Regel auf Krankenversicherungen über, die ihrerseits aber den Aufwand scheuen, die Ansprüche in Thailand durchzusetzen. Deutsche Krankenversicherungen und andere Kostenträger tun sich oft schon schwer, überhaupt eine Vollmacht zu erteilen, mit der im Namen der Krankenversicherung Ansprüche durchgesetzt werden können, weil in Thailand nachgewiesen werden muss, wer für die deutsche Versicherung eine wirksame Vollmacht erteilen kann. Aber ähnlich einer gewillkürten Prozessstandschaft kann ein Unfallopfer die auf eine Krankenversicherung übergegangenen Ansprüche in Thailand, auch mithilfe eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts, im eigenen Namen geltend machen. Das setzt freilich eine entsprechende Vereinbarung mit der Krankenversicherung voraus. 

Sofern der Unfallverursacher versichert ist, sollten Ansprüche grundsätzlich auf dem Zivilrechtsweg gegen die Versicherungen gelten gemacht werden. Zudem sollte insbesondere geprüft werden, ob Ansprüche gegen einen solventen Arbeitgeber des Unfallverursachers geltend gemacht werden können. Kooperiert der Unfallverursacher nicht, sollte eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Strafprozess – ähnlich dem deutschen Adhäsionsverfahren – erwogen werden. Die Aussicht auf eine mögliche Haftstrafe ist ein starker Motivator für Schuldner, eine Schuld zu begleichen bzw. auf seine Versicherungen oder seinen Arbeitgeber einzuwirken, bei der Begleichung der Schuld mitzuwirken. Damit jedenfalls die Möglichkeit eines Strafverfahrens gewahrt wird, sollte jedes Unfallopfer den anspruchsbegründenden Sachverhalt bei der zuständigen Polizeistation zu Protokoll geben und sich dabei von einem vertrauenswürdigen Dolmetscher oder einem kompetenten Anwalt begleiten lassen. 



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