Vermögensteuer in Spanien

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Aufgrund der Finanzkrise hat die spanische Regierung die Vermögensteuer wieder eingeführt - Schon für 2011 ist in Spanien Steuer auf das Vermögen zu bezahlen

Seit einschließlich 2008 wurde die Vermögenssteuer in Spanien in der Weise abgeschafft, dass auf diese ein 100 % Nachlass gewährt wurde.

Da die 100 % Reduzierung keine rechtliche Abschaffung war, konnte diese Steuer ohne ein Gesetzgebungsverfahren durch königliches Dekret wieder eingeführt werden, was dazu beigetragen hat, dass die Steuer schon für 2011 fällig wird.

Es wurde aber auch ein erweiterter Freibetrag gewährt, der von damals 108.182,18 € auf 700.000 € erhöht wurde. Für in Spanien ansässige besteht auch für die Wohnung einen weiteren Freibetrag i. H. v 300.000 €, solange diese den gewöhnlichen Aufenthalt darstellt.

Der Steuersatz beträgt z.B. für ein Vermögen von 1 Mio. € 0,9 % des in Spanien belegenen Vermögens, wobei aufgrund des Freibetrags i. H. v 700.000 € der Steuersatz nur 0,3 % des gesamten Vermögens beträgt.

Nicht in Spanien Ansässige sind auch dieser Steuer unterworfen und müssen bei entsprechenden Anhaltspunkten über das Vorhandensein von Vermögen, das über dem Freibetrag liegt, einen Fiskalvertreter in Spanien beauftragen, der die aus dieser Steuerpflicht herrührenden Verpflichtungen übernimmt.

Der Steuerpflichtige ist dazu verpflichtet, eine Steueranmeldung jährlich einzureichen.

Es ist derzeit geplant, die Vermögensteuer nur für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 einzuführen. Eine zeitliche Erweiterung ist aber derzeit nicht ausgeschlossen.


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