Verschwiegener Mangel und Täuschung beim Hauskauf

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Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig, dass die Käuferseite vollständig und wahrheitsgemäß über die Eigenschaften der Immobilie informiert wird. Wenn die Verkäuferseite absichtlich oder grob fahrlässig falsche Informationen bereitstellt oder ihr bekannte Tatsachen verschweigt, um die Käuferseite zum Abschluss des Kaufvertrages zu bewegen, dann liegt unter Umständen sogar eine arglistige Täuschung vor.

Ein arglistiges Verschweigen ist aber nur gegeben, wenn die Verkäuferseite den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass die Käuferseite den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. 

Dagegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde.

Folgen einer arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf

Arglistige Täuschungen können auch eine Straftat bzw. strafrechtlich relevant sein, was auch in einem Immobilienkaufvertrag zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zum Beispiel könnte ein Käufer, der arglistig getäuscht wurde, den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückfordern.

Ein Beispiel für arglistige Täuschung bei einem Immobilienkaufvertrag könnte sein, wenn der Verkäufer absichtlich verschweigt, dass die Immobilie bereits in einem schlechten Zustand ist, beispielsweise dass es ein schwerwiegendes Dachproblem gibt oder sonstige Mängel, die ihm bekannt sind und für die Käuferseite relevant sind. Diese Informationen hätten für den Käufer bei der Entscheidung, ob er die Immobilie kaufen möchte, von großer Bedeutung sein können.

Arglistige Täuschung kann auch vorliegen, wenn die Verkäuferseite falsche Angaben über die Größe der Immobilie, ihre Lage oder ihre Ausstattung macht. Es ist wichtig zu beachten, dass auch Unterlassungen oder das Auslassen wichtiger Informationen eine arglistige Täuschung darstellen können.

Um arglistige Täuschungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich die Käuferseite gründlich über die Immobilie informiert. Es ist ebenfalls ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine sorgfältige Überprüfung der Immobilie durchzuführen. Auch eine gründliche Dokumentenprüfung, wie beispielsweise eine Einsicht in das Grundbuchs und/oder die Sichtung der zum Haus gehörenden Unterlagen sollte helfen, Probleme oder Fallstricke aufzudecken.

Wenn eine arglistige Täuschung nachweislich oder gut beweisbar vorliegt, kann die Käuferseite den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückfordern. In einigen Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche

Wenn im Rahmen der Verhandlungen und Besichtigungen vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages durch arglistige Täuschung, durch Unterdrückung bzw. Verschweigen von kaufentscheidenden Informationen oder andere rechtswidrige Handlungen die Käuferseite finanziell geschädigt wurde, beispielsweise weil sonst der Kaufpreis wesentlich geringer anzusetzen gewesen wäre, sollten Sie einen Anspruch auf Kaufpreisminderung geltend machen. Um die Forderung durchzusetzen, wird im Zweifel in den meisten Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Dieser kann die Käuferseite beraten und die Schadensersatzansprüche rechtssicher verfolgen. 

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Rechtsanwalt bei Streitigkeiten bei Immobilienkaufverträgen eine wichtige Rolle spielen kann, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt  zu beauftragen, wenn es zu Streitigkeiten bei einem Immobilienkaufvertrag kommt. 

Überprüfung von Verträgen

Ein Rechtsanwalt kann den Kaufvertrag auch vor dessen Beurkundung bei einem Notar überprüfen und sicherstellen, dass er alle wichtigen Informationen und Klauseln enthält, die für den Schutz des Käufers oder Verkäufers von großer Bedeutung sind. Er kann sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer beratend zur Seite stehen und ihnen helfen, deren Rechte und Pflichten im Rahmen des Kaufvertrags zu verstehen.

Beratung und Verhandlungen

Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt als Vermittler fungieren und die Verhandlungen zwischen den Parteien unterstützen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Klage

Wenn eine Einigung trotz allem Bemühen, eine friedliche und einvernehmliche Lösung zu erzielen, nicht erreicht werden kann, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, damit dieser für die von ihm vertretenen Mandanten eine Klage einreichen und diese vor Gericht vertreten kann. Hier sollte aber vorher nicht nur die reine Rechtslage geklärt und bewertet werden, sondern auch die strategischen und praktischen Folgen eines Gerichtsverfahrens besprochen werden. Hier spielen vor allem wirtschaftliche Erwägungen und die zeitliche Dimension eine entscheidende Rolle.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Bereich des Vertragsrechts bei Immobilienkaufverträgen sehr komplexe und wirtschaftlich bedeutende Fallkonstellationen gibt und es viele Fallstricke zu beachten gilt. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen aus der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin rät deshalb: „Aufgrund der Komplexität dieses Themas sollte man nicht ohne eine gute Beratung beim Rechtsanwalt in eine Auseinandersetzung bei Immobilienkaufverträgen einsteigen.  Nur mit einer guten anwaltlichen Beratung lässt sich eine erfolgversprechende Strategie und deren Durchsetzung erarbeiten. Dazu sollte man frühzeitig nach Erkennen der Problematik ansetzen.“

"Nicht immer ist auch bei scheinbar eindeutiger Beweislage ein Gerichtsverfahren ratsam oder wirtschaftlich sinnvoll. Wenn man erst in einem Gerichtsprozess eine einvernehmliche Regelung ohne Urteil in Form eines Vergleiches erzielen kann, dann fragen sich viele, warum man dies nicht auch ohne ein teures und langes Gerichtsverfahren erreichen konnte,", sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team seit Jahren Mandanten bei allen Fragen rund um Immobilien und deren Finanzierung berät.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie unter 030 921 000 40 einen Termin für eine telefonische Erstberatung. Gerne können Sie uns auch eine Email senden an info@advoadvice.de senden.

Foto(s): pixabay.com


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