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Verstoß gegen Weingesetz – Winzer zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht Trier hat mit einem Urteil vom 31.01.2017 einen 56-jährigen angeklagten Winzer aus Traben-Trarbach wegen eines Verstoßes gegen das Weinbaugesetz zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde gegen den Angeklagten noch eine Zahlung von 14.4000 Euro als Bewährungsauflage verhängt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass der angeklagte Moselwinzer mehrfach Qualitätsweine verkauft hat, ohne die dafür erforderliche amtliche Prüfnummer zu haben. Außerdem hatte der Angeklagte weiterhin Wein als Moselwein auf den Markt gebracht, obwohl dieser Wein mit Weinen aus der Pfalz verschnitten war. Ursprünglich hatte das Amtsgericht Trier auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten einen Strafbefehl erlassen. Da er gegen diesen über seinen Verteidiger fristgerecht Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Trier.

Der Fall sorgte für überregionale Schlagzeilen, weil der Angeklagte Vizepräsident des Weinbauverbands Mosel ist und zudem als Nachfolger des bisherigen Präsidenten gehandelt wurde.

Mit diesem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der für Wein- und Lebensmittelstrafsachen zuständigen Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Diese hatte ursprünglich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt.

Durch die Verurteilung gilt der Angeklagte nun als vorbestraft.

Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft können noch binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.


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