Volkswagen Abmahnung wegen Marken R, VW und GTI von Lubberger Lehment

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Erneut wurden wir im Zusammenhang mit einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment und VW beauftragt. Gegenstand der markenrechtlichen Abmahnung ist wieder die Verletzung der Marken VW, R und GTI.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von  Volkswagen und Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer an unsere E-Mail Adresse info@wd-recht.de. Wir melden uns umgehend und für Sie kostenfrei bei Ihnen.

Abmahnung wegen Verletzung von VW Marken

Wir kennen die Abmahnung von VW seit über 10 Jahren und vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet in diesen Fällen. Der Vorwurf im Rahmen der Abmahnung lautet in der Regel, dass die betroffenen Unternehmer Produkte mit den Marken von VW versehen haben, obwohl es sich nicht um Produkte von Volkswagen handelt. 

Häufig sind auch die Marken-Logos Gegenstand der Abmahnung, z.B. weil diese nachgemacht oder verfremdet angeboten wurden. Aktuell geht es um die Unionsmarken:

  • UM Nr. 703983 („VW im Kreis")
  • UM Nr. 1020716 („R Logo")
  • DE Nr. 3020210106144 „GTI“

Dabei muss es sich nicht immer um Produkte für Kraftfahrzeuge handeln. Da die Marken umfangreichen Schutz in Bezug auf sehr viele Waren genießen, kann VW auch gegen die Nutzung der Marken auf anderen Produkten, z.B. Merchandising wie Handyhüllen, vorgehen.

Was wird von Volkswagen und Lubberger Lehment gefordert?

Im Rahmen der Abmahnung fordern die Anwälte Lubberger Lehment für VW:

  • Unterlassungsanspruch im Rahmen der Abmahnung von VW
  • Auskunftsanspruch im Rahmen der Abmahnung von VW
  • Kosten der Abmahnung von VW und Lubberger Lehment aus einem Gegenstandswert von 250.000 €

Im Rahmen unserer Mandate werden wir häufig gefragt, ob die geltend gemachten Anwaltskosten berechtigt sind. Rechtliche Laien sehen in der Regel leider nur diese Kosten und nicht die erheblichen Risiken in Bezug die Unterlassungserklärung und die Auskunft.

Unser Tipp lautet hier: Unterschreiben Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung, ohne dass diese fachanwaltlich geprüft und ggf. modifiziert wurde. Nutzen Sie z. B. unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Auskunftsansprüche der Gegenseite sind weitaus haftungsrelevanter als die Rechtsanwaltskosten. 

Wer nur die Kosten der Abmahnung sieht, begeht schon den ersten Fehler. 

Zudem wird häufig übersehen, dass eine Markenrechtsverletzung eine Straftat darstellt (§ 143 MarkenG), die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft kann. 

Um Weiterungen zu vermeiden, gehört die Abmahnung in erfahrene Hände eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. Wallscheid ist Fachanwalt und Spezialist für das Markenrecht und  vertritt seit 10 Jahren Mandanten in Bezug auf Abmahnung von VW. Wir kennen den Gegner  und haben vielfach berichtet:

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Kein Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert.



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