Vorladung als Beschuldigter – Das richtige Verhalten!

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Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten? Dann gibt es nur ein richtiges Verhalten.

Vorladung nicht folgen! Keine Aussage machen!

Eine Vorladung als Beschuldigter ist keine Lappalie – egal um welchen Strafvorwurf es sich handelt. Immerhin geht es hier um ein Strafverfahren gegen Sie. Daher sollte dem ersten Instinkt – Panik und schnell etwas sagen – nicht nachgegangen werden. Handeln Sie stattdessen mit Bedacht. Dazu gehört: Folgen Sie der Vorladung nicht! Machen Sie keine  Aussage!

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie ein Recht zu schweigen. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Dies gilt in jedem Fall: Das heißt unabhängig davon, ob Sie glauben, dass Sie sich haben etwas zu Schulden kommen lassen oder nicht. Polizisten sind geschulte Vernehmungspersonen.  Sie selbst sind in einer stressreichen  Ausnahmesituation. Da ist schnell etwas Missverständliches gesagt oder etwas, was man besser nicht offenbart hätte. Alles was Sie sagen, kann jedoch später gegen Sie verwendet werden.   Umgekehrt kann es Ihnen nicht zur Last gelegt werden, wenn Sie keine Angaben zur Sache machen.  Zudem halten Sie sich durch Schweigen alle Optionen offen. Im Falle einer Aussage legen Sie sich schon auf eine Verteidigungsstrategie fest.

Gehen Sie daher nicht zum Termin. Folgen Sie der Vorladung nicht. Oft  machen Vorladungen den Eindruck, dass Sie zum Erscheinen bei der Polizei verpflichtet sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bei einer polizeilichen Vorladung handelt es sich um eine unverbindliche Einladung.

Muss ich den Termin absagen?

Den in der Vorladung genannten Termin müssen Sie nicht absagen. Teilweise bittet die Polizei um eine telefonische Mitteilung, falls der Beschuldigte verhindert ist. Oder der Beschuldigte glaubt, durch unkommentiertes Wegbleiben negativ aufzufallen.

Im Falle einer telefonischen Absage, kommt es jedoch nicht selten vor, dass der Beschuldigte durch die Beamten verwickelt wird und doch etwas zur Sache sagt. Dies gelangt in jedem Fall zur Akte. Häufig versuchen die Polizisten auch doch noch einen Termin zur Vernehmung zu vereinbaren. Ein Anruf ist daher riskant.

Sagen Sie den Termin daher nicht ab. Haben Sie bereits eine Rechtsanwältin als Strafverteidigerin beauftragt, wird sie dies für Sie tun.

Was ist die richtige Verteidigungsstrategie?

Anders als beim richtigen Verhalten nach Erhalt der Vorladung, gibt es im weiteren Verfahren nicht die eine richtige Strategie.

Ob ein Beschuldigter sich später ganz oder teilweise zur Sache einlassen oder weiter schweigen sollte und wann am besten Angaben zur Sache gemacht werde, ist in jedem Fall unterschiedlich. Je nach Tatvorwurf und Beweismitteln sollte hier ganz individuell und strategisch vorgegangen werden.

Dabei lässt sich die beste Strategie erst entwickeln, wenn Akteneinsicht erfolgt ist. Denn aus der Ermittlungsakte ergibt sich, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise gegen Sie vorliegen.

Bestenfalls kann die Anwältin durch die richtige Strategie und die richtigen Argumente bewirken, dass das Verfahren noch im Ermittlungsverfahren eingestellt wird, so dass Ihnen eine öffentliche Verhandlung erspart bleibt.

Zur Anwältin

Rechtsanwältin Heinrich ist auf das Strafrecht spezialisiert und vertritt Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens kompetent und engagiert.


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