Scheidung oder Trennung während des Einbürgerungsverfahrens

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Trennung oder Scheidung beeinflusst in fast allen Fällen leider auch das Einbürgerungsverfahren. Denn durch Trennung und Scheidung ändert sich die Berechnung Ihrer Lebensunterhaltssicherung. Der Lebensunterhalt ist dann unter Umständen nicht mehr gesichert, da das Einkommen Ihres Ehepartners nicht mehr zählt. Zudem haben Antragsteller, die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind, keinen Anspruch mehr auf eine vorzeitige Einbürgerung, sondern müssen die Regeleinbürgerungszeit erfüllen. Dies gilt bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung.

Nach einer Trennung macht es daher Sinn sich anwaltlich beraten zu lassen. Am besten von einem Anwalt der sich in beiden Rechtsgebieten (Aufenthaltsrecht und Scheidungsrecht) auskennt.

Die Anwältin kann prüfen, ob Ihr Lebensunterhalt weiter gesichert ist und gegebenenfalls mitteilen, wieviel Sie künftig hinzuverdienen müssen, wie teuer Ihre neue Wohnung sein darf oder welche staatlichen Leistungen Sie beantragen können, ohne dass der Erfolg Ihres Einbürgerungsverfahrens dadurch gefährdet wird.

Sollten Sie wegen der Ehe mit einem deutschen Ehegatten eine vorzeitige Einbürgerung beantragt haben, ist diese vorzeitige Einbürgerung ab dem Zeitpunkt der Trennung grundsätzlich nicht mehr möglich. Es sollte jedoch stets geprüft werden, ob in Ihrem Fall andere Gründe für eine vorzeitige Einbürgerung vorliegen. So können Sie Ihre Einbürgerung trotz der Trennung unmittelbar weiterverfolgen.

Wenn Sie sich gerade in einer Trennung befinden, berate ich Sie gern. Gerne unterstütze ich Sie auch bei allen folgenden Schritten gegenüber der Einbürgerungsbehörde und vertreten Sie zugleich im Scheidungsverfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Heinrich

Beiträge zum Thema