Vorladung als Zeuge- was tun?

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Sie wurden als Zeuge vorgeladen und fragen sich, was zu tun ist? 

Als Zeuge eines Ermittlungsverfahrens haben Sie besondere Pflichten. Ihnen stehen allerdings auch Rechte zu. 

Einer polizeilichen Vorladung können Zeugen Folge leisten, müssen es aber nicht. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der polizeilichen Zeugenladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Absatz 3 Satz 1 StPO). In diesem Fall sind Zeugen verpflichtet der Ladung Folge zu leisten, da andernfalls Ordnungsmittel (Ordnungsgeld, Ordnungshaft) gegen Sie verhängt werden kann. 

Zeugen können sich zur Wahrung Ihrer Rechte anwaltlichen Beiständen bedienen. Ihnen kann ein Rechtsbeistand auch beigeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§  68b Absatz 2 StPO).

Vor der Vernehmung als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren müssen Sie über Ihre Rechte belehrt werden. Gem. § 52 StPO stehen bestimmten Personengruppen das Zeugnisverweigerungsrecht zu. 

Nach § 52 StPO sind zur Verweigerung des Zeugnisses der Verlobte des Beschuldigten, der Ehegatte des Beschuldigten (auch wenn die Ehe nicht mehr besteht), der Lebenspartner des Beschuldigten (auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht) berechtigt.

Darüber hinaus besteht nach § 52 StPO für die Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht, die mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind oder waren und in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren. 

Sollte Ihnen als Zeuge eines Ermittlungsverfahrens kein Recht zur Zeugnisverweigerung aus § 52 StPO zustehen, so müssen Sie gem. § 69 StPO zur Sache aussagen. Dabei sind Sie bei Ihrer Aussage gem. § 57 StPO zur Wahrheit verpflichtet. 

Als Zeuge können Sie gem. § 55 StPO die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung Sie selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Wenn Sie als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren eingeladen wurden können Sie mich gerne kontaktieren. 


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