Vorladung oder Äußerungsbogen wegen Betrugs mit Corona-Hilfen – Anwalt Strafrecht

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Wenn Sie eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen der Ermittlungsbehörden erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, denn diese könnten sich fatal auf das laufende Strafverfahren auswirken. 

Während der Corona-Krise wurden Milliarden an Corona-Hilfen innerhalb kürzester Zeit ausgeschüttet. Es fanden dabei nur kursorische Prüfungen statt, die aber nachgeholt werden. Das Ergebnis dieser Prüfungen werden tausende Strafverfahren wegen Betrugs/Subventionsbetrugs sein.

Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht bei Betrug/Subventionsbetrug mit Corona-Hilfen

Der wichtigste Hinweis ist: Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr und wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht.

Der Strafverteidiger wird für Sie Akteneinsicht nehmen. Nur so ist die Planung einer effektiven Verteidigungsstrategie möglich. Es muss hier analysiert werden, wo die größten Gefahren des Strafverfahrens für den Mandanten liegen. Neben der eigentlichen Sanktion, nämlich Geld- oder Freiheitsstrafe, drohen noch einige weitere Folgen. Bei Geschäftsführern drohen Folgen nach dem GmbH-Gesetz. Hier könnte möglicherweise die weitere Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer untersagt werden. Es droht auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis und natürlich die Rückzahlungspflicht der erlangten Corona-Hilfen.

Welche Strafen drohen mir beim Betrug mit Corona-Hilfen?

Man wird hier zunächst zwischen den verschiedenen Corona-Hilfen unterscheiden müssen. Es gab Zuwendungen/Subventionen der Länder und des Bundes als einmalige und nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse. Diese Leistungen werden dem Subventionsbegriff aus § 264 StGB unterfallen. Bei einem Verstoß drohen hier Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren im Grundtatbestand. Wenn man aus „grobem Eigennutz“ gehandelt hat, droht sogar Gefängnis bis zu 10 Jahren.

Ähnlich verhält es sich bei den ausgegebenen Krediten der Förderbanken. Eine Falschangabe in dem Kreditantrag kann zu einer Betrugsstrafbarkeit führen. Hier drohen im Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn ein Schaden von mehr als 50.000 € eingetreten ist, droht hier ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.

Warum sollte ich einen Anwalt für Strafrecht beauftragen?

Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft den Betrug bei Corona-Hilfen streng verfolgen wird. Der Staat hat gerade Milliarden an Hilfen ausgeschüttet. Eine Bereicherung in dieser Notsituation in Verbindung mit den hohen Schadenssummen von mehreren tausend Euro. Es sind hier empfindliche Strafen zu erwarten.

Es ist am Anwalt für Strafrecht, die Besonderheiten des Einzelfalls genau zu prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nur mit einem gezielten Vorgehen können die negativen Folgen eines Strafverfahrens wegen Betruges von Corona-Hilfen abgewendet werden.

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