Vorsorgevollmacht - NEUES seit 01.01.2023

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Allgemeines

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen zu können. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht auf Papier, die es einer  Vertrauensperson erlaubt, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit in persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten zu entscheiden. Dabei ist es wichtig, dass die Vorsorgevollmacht vor Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit erstellt wird.

Eine Vorsorgevollmacht kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. In diesem Fall kann die benannte Vertrauensperson im Rahmen der erteilten Vollmacht über das Vermögen des Betroffenen verfügen  und andere persönliche Angelegenheiten treffen.

2.  Inhalt der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, im Vorfeld selbst darüber zu entscheiden, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Verantwortung übernehmen soll. So kann beispielsweise eine nahe stehende Person wie ein Familienmitglied oder Freund bevollmächtigt werden. Die Person, die bevollmächtigt wird, sollte unbedingt das Vertrauen des Betroffenen genießen und in der Lage sein, verantwortungsvoll und im Sinne des Betroffenen zu handeln.

Eine Vorsorgevollmacht kann auch helfen, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, wenn man längere Zeit im Ausland oder auf Reisen ist. In diesem Fall kann die bevollmächtigte Person Entscheidungen im Namen des Betroffenen treffen und somit die eigene Handlungsfähigkeit sicherstellen.

3. Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorsorgevollmacht nur dann gilt, wenn der Betroffene tatsächlich entscheidungsunfähig geworden ist. Solange der Betroffene noch selbst entscheiden kann, bleibt er der Entscheidungsträger. Falls man abwesend ist, kann die Vorsorgevollmacht auch für diesen Fall gelten, wenn das so geregelt ist. Dann ist die Vollmacht aber eher eine "normale Vollmacht".

4. Wie erteilt man eine Vorsorgevollmacht?

Um eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, sollte man sich an einen Anwalt oder Notar wenden. Ein Notar muss nur bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht mitwirken, wenn mit dieser Grundstücke verkauft oder gekauft werden sollen. Der Anwalt kann bei der Formulierung der Vorsorgevollmacht helfen und sicherstellen, dass sie den -ständig wachsenden- gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist auch ratsam, die bevollmächtigte Person über die Erteilung der Vollmacht zu informieren und ihr das Original der Vollmacht zu übergeben. 

5. Benutzung der Vorsorgevollmacht

Wichtig zu wissen ist vor allem, wie man die Vorsorgevollmacht benutzt. Das wissen nur wenige Menschen. Aber genau darauf kommt es an.

6. NEUE Vorsorgevollmacht seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 gilt etwas ganz neues. Es nennt sich Notvertretungsrecht. Es ist nun gesetzlich geregelt, dass sich Ehegatten auch ohne schriftliche Vorsorgevollmacht 6 Monate lang gegenseitig vertreten können und zwar umfassend! Wer das nicht will, sollte sich überlegen, was er stattdessen will und schleunigst einen Anwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Ich bin Ihnen gerne bei der Regelung behilflich, wenn Sie das wünschen. Rufen Sie mich gerne persönlich an unter 0159-06380406.

7. Abschließender Hinweis

Insgesamt ist die Vorsorgevollmacht eine wichtige Maßnahme, um im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen und eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung eigener Angelegenheiten zu betrauen. Die frühzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann dazu beitragen, dass im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit die eigene Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung gewahrt bleiben.


Bei Fragen:

Rechtsanwalt Dirk Wittstock

Fachanwalt für Erbrecht

Tel: 0159-06380406


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Wittstock

Beiträge zum Thema