VW-Dieselskandal: niederländische Aktionärsklage des VEB gegen VW gescheitert!

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VW-Aktionäre mit Wohnsitz in den Niederlanden müssen in Deutschland klagen!

Die European Investors - VEB (Vereinigung van Effectenbezitters - „VEB“), eine Vereinigung niederländischen Rechts, deren Zweck die Vertretung der Interessen von Wertpapierinhabern ist, hat die Sammelklage gegen Volkswagen AG („VW“) für niederländische zurücknehmen müssen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2021. Der EuGH hat in dem Verfahren gegen das Erdöl- und Gasunternehmen, BP plc., dass ebenfalls durch VEB geführt wurde, festgestellt, dass nach dem geltenden Unionsrecht „der Ort an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 nicht der Klägerwohnsitz ist, sondern die Zuständigkeit dort begründet wird, wo das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat. Dieser Ort ist der Sitz von VW in Braunschweig.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2021. Der EuGH hat in dem Verfahren gegen das Erdöl- und Gasunternehmen, BP plc., dass ebenfalls durch VEB geführt wurde, festgestellt, dass nach dem geltenden Unionsrecht „der Ort an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 nicht der Klägerwohnsitz ist, sondern die Zuständigkeit dort begründet wird, wo das Unternehmen die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat. Dieser Ort ist der Sitz von VW in Braunschweig.

An diese Entscheidung des europäischen Gerichtshofes fühlt sich der VEB auch für die Sammelklage von niederländischen Aktionären gegen die VW gebunden. Mit Schreiben vom 24. November 2021 hat die VEB niederländischen Kläger informierte, dass die Sammelklage mit Zustimmung der VW zurückgenommen wurde.

Niederländische Aktionäre müssen vor dem Landgericht Braunschweig Klage einreichen

Nach der Rücknahme der Sammelklage müssen nun auch niederländische Aktionäre die ihre Ansprüche vor dem Landgericht Braunschweig im Rahmen einer eigenen Klage weiterverfolgen. Das Landgericht Braunschweig ist für Schadenersatzklagen von Aktionären allein zuständig.

Für niederländische Aktionäre an der Sammelklage des VEB beteiligt haben ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Schadensersatzansprüche mit Ablauf des Jahres 2021 verjähren. Insoweit besteht dringender Handlungsbedarf für niederländische Aktionäre.

Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig – positiver Hinweis

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (3 Kap 1/16) läuft bereits seit geraumer Zeit ein Kapitalanleger-Musterverfahren von geschädigten Aktionären gegen VW. Der Ausgang dieses Musterverfahrens ist entscheidend für die Frage, ob VW den Aktionären auf Schadensersatz haften wird. Das deutsche Recht sieht vor, dass alle Klagen, die von der Entscheidung in dem Musterverfahren abhängen, durch das Gericht ausgesetzt werden bis das Musterverfahren endgültig entschieden ist.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 bereits darauf hingewiesen, dass es sich beim Einbau der Abschaltvorrichtung um eine Insiderinformation nach dem deutschen Wertpapiergesetz handelt, die VW hätte veröffentlichen müssen:

„Er [der Senat] geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.“

Für VW Aktionäre bestehen gute Erfolgschancen ihre Schäden durch VW ersetzt zu bekommen.

Dringender Handlungsbedarf für niederländische VW-Aktionäre bis Ende 2021

Niederländische Aktionäre, die sich der Sammelklage des VEB angeschlossen haben, müssen ihre Ansprüche nun in Deutschland weiterverfolgen, bevor Verjährung zum Ende des Jahres 2021 eintreten könnte. Denn sobald die Verjährung der Schadensersatzansprüche eintritt, können die Schadensersatzansprüche nicht mehr erfolgreich gegen VW durchgesetzt werden. Vor dem Landgericht Braunschweig besteht Anwaltszwang, d.h. VW Aktionäre können sich selbst nicht vertreten.

Die Kanzlei vertritt deutsche und niederländische VW Aktionären vor dem Landgericht Braunschweig. Die Kanzlei bietet auch Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu ihren Ansprüchen an. Bei Interesse an einer Erstberatung können Sie gerne telefonisch an die Kanzlei wenden (+49 30/ 20 60 30 40) oder Sie stellen Ihre Anfrage über anwalt.de. Sie erhalten umgehend eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten und eine Kostenübersicht.

Foto(s): Felix Jaremshuk


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