Waldorf-Frommer-Abmahnung - „Sicario“ - im Auftrag der Studiocanal GmbH

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden derzeit Filesharing-Abmahnungen wegen dem US-amerikanischen Thriller „Sicario“. Sie agieren im Auftrag der Studiocanal GmbH.

Geltend gemacht werden vor allem Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblich vorgenommener Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH zeigt sich gegen Zahlung eines entsprechenden Vergleichsbetrages mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Mit seinem Thriller „Sicario“ bewies der Regisseur Denis Villeneuve, dass er Hochspannung kann. „Sicario“ handelt von dem Drogenkrieg zwischen Amerika und Mexiko. Im Zentrum der Handlung steht die attraktive FBI-Agentin Kate Macer. Eines Tages entdeckt sie mit ihrem Team in einem Haus zahlreiche in Wänden versteckte Leichen. Kate übernimmt die Ermittlungen und schließt sich einer dubiosen Spezialeinheit an, die von dem CIA-Agenten Matt Graver geleitet und von dem über Kontakte zu den kolumbianischen Drogenkartellen verfügenden Alejandro beraten wird. In den Hauptrollen brillieren Emily Blunt und Josh Brolin. Der deutsche Kinostart war am 1. Oktober 2015.

Die Unterlassungserklärung

Wir empfehlen Ihnen, die der Waldorf-Frommer-Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht zu unterzeichnen. Das vorformulierte Schriftstück ist ein Vertrag auf Lebenszeit, der für Sie erhebliche Risiken mit sich bringt. Dennoch sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei verwenden Sie nicht die vorformulierte Waldorf-Frommer-Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern geben eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Selbst wenn die Waldorf-Frommer-Forderung unberechtigt ist, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Anderenfalls besteht immer die Gefahr, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer diese Frage im Rahmen eines kostenintensiven Gerichtsverfahrens klären lassen und Sie gerichtlich zwingen, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen selbst bei unberechtigten Waldorf-Frommer-Forderungen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Wichtig: Ihre Erklärung darf keine Zugeständnisse an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bzw. an die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH enthalten. Entscheidend ist, dass Sie durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die weiteren Tätigkeiten der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zum Erliegen bringen, zugleich aber keine Zugeständnisse an diese machen.

Wir empfehlen Ihnen also, im Rahmen der von Ihnen verfassten modifizierten Unterlassungserklärung zu versichern, dass Sie bislang keine Rechte der Studiocanal GmbH verletzt haben, weder in Bezug auf das Filmwerk „Sicario“ noch in Bezug auf alle anderen Werke der Studiocanal GmbH. Des Weiteren sollten Sie mitteilen, dass Sie das auch für die Zukunft so handhaben werden, dass Sie weder für den abgemahnten Film eine Urheberrechtsverletzung begehen werden, noch für alle anderen Filmwerke der Rechtinhaberin.

Der Zahlungsanspruch - Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz

Anders als die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in ihrem Abmahnschreiben suggerieren, ist bei den geltend gemachten Zahlungsansprüchen stets von der Anwendbarkeit der sog. Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 3, S. 2 UrhG auszugehen. Der Gesetzgeber hatte die Regelung gerade wegen der vielen Abmahnungen in diesem Bereich eingeführt. Demnach ist der Erstattungsanspruch der anwaltlichen Gebühren auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1.000,00 EUR beschränkt. Damit dürfen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs keine Gebühren geltend machen, die höher als 124,00 EUR liegen.

Aber auch der in dem Waldorf-Frommer-Abmahnschreiben errechnete Schadensersatz ist zu hoch angesetzt. Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Das heißt, dass eine Schadensersatzpflicht immer nur dann besteht, wenn Sie selbst als Täter gehandelt haben. Sie selbst müssen den Thriller „Sicario“ über eine Filesharing-Tauschbörse im Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Können Sie nachweisen, dass Sie zum Tatzeitpunkt keinesfalls als Täter in Betracht kommen können, müssen Sie keinen Schadensersatz bezahlen. Sind Sie lediglich Anschlussinhaber, so kommt auf Sie nur der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 EUR zu. Doch auch das scheidet aus, wenn Sie aus der Störerhaftung ausscheiden. Sind Sie weder Täter noch Störer, so trifft Sie überhaupt keine Zahlungspflicht.

Sofern Sie nicht selbst, sondern Ihr Partner, Ihre Kinder oder andere Dritte das Filmwerk „Sicario“ heruntergeladen haben, bestehen gute Chancen, die Waldorf-Frommer-Forderungen erfolgreich abzuwehren. Unsere Rechtsanwaltskanzlei befasst sich im Schwerpunkt mit dem Urheberrecht. Wir beraten und vertreten viele Mandanten in diesem Bereich und verfügen über die hierfür notwendige Kompetenz.

Wir sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, immer mal wieder von unserer Kanzlei erstrittene Urteile mit Filesharing im Volltext online zu stellen, damit Sie sich entsprechend informieren können. Schauen Sie auf unserer Internetseite vorbei oder sprechen Sie uns an.

Sofern auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den US-amerikanischen Thriller „Sicario“ betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns, Sie zu unterstützen.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -


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