Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

  • 2 Minuten Lesezeit


Der Testamentsvollstrecker soll den Willen des Erblassers erfüllen.

Wenn der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt wird, oder Vermächtnisse durch die Erben erfüllt werden sollen, kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dessen Aufgabe besteht darin, den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers zu verteilen und alle Vermächtnisse und Auflagen zeitnah zu erfüllen. Eine Testamentsvollstreckung kann aber auch dafür sorgen, dass die Auseinandersetzung unter den Erben nicht eskaliert. Der Testamentsvollstrecker ist objektiv und neutral und als außenstehender Dritter häufig auch in der Lage durch Vermittlungsvorschläge eine Auseinandersetzung innerhalb der Familie oder unter den Erben friedlich zu gestalten.

Eine Testamentsvollstreckung kann auch dann angeordnet werden, wenn die Auseinandersetzung der Erbschaft zeitlich hinausgeschoben werden soll, wenn zum Beispiel eine Immobilie erst später verkauft werden soll, oder ein Unternehmen vor schnellen Zugriffen der Erben geschützt werden soll.


Testamentsvollstreckung bei behinderten Erben im Sozialhilfefall

Wenn ein Behinderter in einem Heim lebt und der Sozialhilfeträger die Kosten für Pflege und Unterbringung trägt, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Im Falle einer Erbschaft droht der sozialhilferechtliche Regress.

Der Sozialhilfeträger ist verpflichtet, die Erbschaft einzufordern, um die Ausgaben zu decken.

Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der schnelle Verlust der Erbschaft vermieden werden, wenn - durch ein sogenanntes „Behinderten Testament“ - der Nachlass des Hilfeempfängers vor dem Zugriff der Gläubiger und damit auch des Sozialhilfeträgers geschützt wird.


Testamentsvollstreckung bei minderjährigen Erben

Bei minderjährigen Kindern oder Enkelkindern kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers verhindert werden, dass der gesetzliche Vertreter Zugriff auf das Erbteil erhält.

Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, über den Nachlass zu verfügen und sie dem Minderjährigen nur zu bestimmten Zeitpunkten, die der Erblasser in seinem Testament vorgibt, auszuhändigen.

Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann auch in der Regel die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts vermieden werden.


Testamentsvollstreckung bei überschuldeten Erben

Wenn der Erbe überschuldet ist, kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers vermieden werden, dass Gläubiger des Erben Zugriff auf den Nachlass haben. Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt und verpflichtet, den Nachlass entsprechend den Vorgaben des Erblassers zu verwalten und den Erben zur Verfügung zu stellen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Erika von Heimburg

Beiträge zum Thema