Wann kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht?

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Verfassungsbeschwerden sind wohl jedem Bürger zumindest im Groben ein Begriff. Man ruft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an und kann so seine Rechte durchsetzen.

Die Verfassungsbeschwerde ist aber eine Kunst für sich. Sie hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und muss in einer ganz bestimmten Weise formuliert werden. Obwohl jeder Bürger die Verfassungsbeschwerde laut Gesetz selbst erheben kann, braucht man in aller Regel einen auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwalt, der alle Anforderungen an die Verfassungsbeschwerdeschrift kennt und berücksichtigt.

Dass eine Verfassungsbeschwerde nicht das erste Mittel der Wahl ist, um sich gegen etwas zu wehren, ist einleuchtend. Wenn man einen Strafzettel bekommt, kann man nicht sofort zum Verfassungsgericht laufen. Aber warum ist das überhaupt so?


Die „Basics“ der Verfassungsbeschwerde

Zum einen muss zunächst der normale Rechtsweg beschritten werden. Gegen einen Strafzettel muss zunächst Einspruch eingelegt werden, um ihn erneut zu überprüfen. Anschließend kann dieser durch die Gerichte nachgeprüft werden, in diesem Fall durch das Amtsgericht und das Oberlandesgericht. Erst, wenn man hier nicht Recht bekommen hat, kann man die Sache überhaupt nach Karlsruhe bringen.

Zum anderen interessiert sich das Bundesverfassungsgericht nicht für das Fachrecht. Ob der Strafzettel nun nach der Straßenverkehrsordnung gerechtfertigt war oder nicht, sollen die Fachgerichte klären. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde werden nur Verstöße gegen Grundrechte aus dem Grundgesetz geprüft.

Diese beiden Voraussetzungen sind aber nur die absoluten „Basics“ einer Verfassungsbeschwerde. Ob eine Verfassungsbeschwerde überhaupt erfolgversprechend ist, hängt noch von anderen Fragen ab, die Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen durchgehen muss:


Kann die Frist eingehalten werden?

Es besteht grundsätzlich eine Monatsfrist für die Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde. Am letzten Tag der Frist müssen alle Dokumente, die das Gericht benötigt, vorliegen. Es reicht nicht, die Beschwerdeschrift vorab zu schicken und bspw. Anlagen nachzureichen.

Ihr Anwalt für die Verfassungsbeschwerde wird Ihnen mitteilen, ob diese Frist noch eingehalten werden kann. Je früher Sie sich entscheiden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es noch funktionieren wird.


Welche Grundrechte können gerügt werden?

Für die Verfassungsbeschwerde reicht es nicht, das Urteil für falsch zu halten. Es muss vielmehr ein Verstoß gegen eines oder mehrere Grundrechte behauptet und dargelegt werden.

In der ersten Planung der Verfassungsbeschwerde werden alle in Frage kommenden Artikel des Grundgesetzes geprüft. Anschließend erfolgt eine Konzentration auf die erfolgversprechendsten Grundrechte.


Muss eine Anhörungsrüge erhoben werden?

Wird ein Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör gerügt, muss vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde zunächst eine Anhörungsrüge beim letzten zuständigen Gericht erhoben werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen, im Strafrecht nur eine Woche. Die Verfassungsbeschwerdefrist beginnt grundsätzlich erst mit Zurückweisung der Rüge.

War die Rüge aber von vornherein aussichtslos, wird sie als nicht existent behandelt. Dann hätte die Frist der Verfassungsbeschwerde aber schon mit dem letzten Urteil begonnen und ist in der Regel schon abgelaufen, wenn man die Zurückweisung der Anhörungsrüge in Händen hält.

Falls Sie dies nicht verstanden haben, ist das nicht schlimm. Auch die meisten Anwälte, die nicht tagtäglich mit Verfassungsbeschwerden zu tun haben, kennen diese Problematik meist nicht.


Sind die Kosten es wert?

Eine Verfassungsbeschwerde kostet Geld, meist nicht wenig. Mit einigen tausend Euro für die Arbeit des Anwalts, seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter und des Kanzleipersonals müssen Sie rechnen. Dies ist in dem Fall aber unumgänglich, weil eine sorgfältige Bearbeitung das A und O der Verfassungsbeschwerde ist.

Daher muss man aber auch kritisch geprüft werden, ob es diese Kosten wert ist. Ihr Anwalt wird Ihnen am Anfang des Verfahrens die anfallenden Kosten überschlagen können. Anschließend muss man überlegen, ob dies in einem vernünftigen Verhältnis zur Streitsumme im Verfahren steht. Auch Auswirkungen auf weitere Verfahren, insbesondere im Familienrecht sowie im Strafrecht, muss man dabei im Auge behalten.


Was sagt die Rechtsprechung?

Häufig hat man gleich auf den ersten Blick gute Argumente im Kopf, die die Verfassungsbeschwerde begründen können. Diese muss man aber immer selbstkritisch hinterfragen und vor allem mit der Rechtsprechung abgleichen. Es ist immer möglich, dass es schon eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt, die das gänzlich anders sieht.

Durch gründliche Recherche in verfassungsrechtlicher Literatur und Rechtsprechungsübersichten, die mittlerweile häufig online zugänglich sind, lässt sich eine erste Prognose treffen, ob die Verfassungsbeschwerde aussichtsreich ist. Wie das Bundesverfassungsgericht dann aber unter Zugrundelegung aller Rahmenumstände entscheiden wird, ist schwer zu sagen.

Niemand kann garantieren, dass das Verfahren Erfolg haben wird. Aber mit einem Experten in verfassungsrechtlicher Hinsicht kann man seine Chancen deutlich erhöhen.


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