Was darf mein Chef? 10 neue Urteile zum Thema Arbeitsrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Zum Thema Urlaub, Homeoffice und Zeugnisse gibt es 10 Urteile, was ein Chef darf oder auch nicht.

1. Nicht den Chef beschimpfen

Für einen Arbeitnehmer kann eine Beleidigung schlimme Folgen haben, gibt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden, zu bedenken. Ein jahrelanger Mitarbeiter ließ sich dazu hinreißen, seine Chefs als soziale Arschlöcher zu beschimpfen. Er bekam daraufhin die außerordentliche, fristlose Kündigung. Dem Arbeitgeber wurde auch nach einer Kündigungsschutzklage recht gegeben und die fristlose Kündigung war dementsprechend wirksam. Laut dem Anwalt aus Wiesbaden folgen die Richter nicht der Aussage der Meinungsfreiheit, einer vorherigen Provokation oder die Tatsache, dass ein langjähriges Arbeitsverhältnis bestanden hat.

2. Homeoffice-Arbeit kann abgelehnt werden

Ein Ingenieur hatte sich laut dem Anwalt aus Wiesbaden geweigert, im Homeoffice zu arbeiten. Daraufhin erhielt er die Kündigung. Diese ist laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unwirksam, da der Arbeitgeber durch das arbeitsvertragliche Weisungsrecht nicht berechtigt war, dem Ingenieur einen Telearbeitsplatz zuzuweisen.

3. Ironisch gemeinte Arbeitszeugnisse sind nicht erlaubt

Ironische Formulierungen sind in einem Arbeitszeugnis laut Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, nicht erlaubt, da sie die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses anzweifeln. Das ist besonders dann der Fall, wenn kein Bedauern ausgedrückt wurde, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat. Ein Arbeitnehmer hat laut dem Rechtsanwalt aus Wiesbaden bei der Formulierung ein Vorschlagerecht.

4. Eigenmächtiger Urlaub ist Grund für eine Kündigung

Wer eigenmächtig vom Arbeitsplatz fernbleibt, um Urlaub zu machen, handelt fahrlässig. Es handelt sich um eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten. Arbeitgeber dürfen bei einem derartigen Fehlverhalten sofort eine Kündigung aussprechen.

5. Arbeitgeber haben kein Recht auf die Privatnummer

Mitarbeiter müssen ihre private Handynummer ihrem Chef nicht mitteilen. Häufig kommt es bei Angestellten des Gesundheitsamts zu Notfalleinsätzen. Für diesen Fall forderte der Chef von seinen Mitarbeitern die privaten Handynummern. Wer sich weigerte, wurde abgemahnt. Ein Angestellter bekam vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen Recht, da es datenschutzrechtlich nicht erlaubt ist und ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vorliegt.

6. Regelungen der Urlaubsansprüche

Anspruch auf Urlaub darf nicht automatisch verfallen, wenn er nicht beantragt wurde. Das ist laut Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, nur dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber beweisen kann, dass der Arbeitnehmer diese absichtlich nicht genommen hat. Wenn ein Arbeitnehmer zwei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebeten wird, den Resturlaub zu verbrauchen, hat er laut EuGH-Urteil vom 06.11.2018 keinen Anspruch auf Vergütung der nicht genutzten Urlaubstage, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden.

7. Arbeitszeugnis: Unehrliches Verhalten ist zu beweisen

Der Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden gibt bekannt, dass Arbeitgeber die Erwähnung von Ehrlichkeit fordern können, wenn ein Arbeitgeber einen Verdacht nicht beweisen kann. Besonders bei Verkaufsstellenverwaltern ist dieser Hinweis ein wichtiges Element.

8. Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Kurzarbeit

Auch bei Kurzarbeit haben Arbeitnehmer laut dem Anwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden ein Recht auf das volle Gehalt. Ein EU-Mindesturlaub steht Arbeitnehmern nur zu, wenn sie das komplette Jahr gearbeitet haben.

9. Kündigung aus Rache ist nicht rechtens

Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitsvertrag kündigen möchte, darf der Arbeitgeber ihn nicht aus Rache kündigen. Das wurde vom Arbeitsgericht Siegburg 2019 entschieden.

10. Teilzeitkräfte erhalten Überstundenzuschläge

Wenn in Teilzeit Überstunden vereinbart werden, müssen laut dem Anwalt aus Wiesbaden auch die Teilzeitkräfte Zuschläge erhalten. Die Zuschläge werden somit nicht erst dann fällig, wenn Teilzeitbeschäftige länger arbeiten als die Vollzeitbeschäftigten eines Unternehmens.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema