Was Sie nach einem Verkehrsunfall unbedingt beachten sollten!

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Sofort nach einem Verkehrsunfall sollten Sie die nachfolgenden Regeln unbedingt beachten, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren:

  1. Bitten Sie den Unfallgegner, Ihnen seine Daten aufzuschreiben: Name, Adresse, Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Idealfall nennt er Ihnen auch gleich die Versicherungsscheinnummer.
  2. Ist die Unfallverursachung unstreitig? Dann lassen Sie sich dies vom Unfallgegner schriftlich bestätigen.
  3. Weigert sich der Unfallgegner, Ihnen die erbetenen Daten und Angaben zu geben? Ziehen Sie die Polizei hinzu (Notruf: 110) und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen. So sichern Sie nicht nur Beweise, sondern erhalten auch die notwendigen Daten, um den Unfall von der gegnerischen Versicherung regulieren zu lassen. Der Unfallbericht der Polizei enthält in der Regel nicht nur Angaben zum Unfallhergang, sondern auch über die Verursachung.
  4. Der Unfall wurde beobachtet? Sprechen Sie die Zeugen an und notieren sich deren Namen und Adressen, bevor sie vielleicht schnell weitergehen und später nicht mehr auffindbar sind.
  5. Wenn Ihr Fahrzeug über die Bagatellgrenze hinaus beschädigt wurde, dürfen und sollten Sie umgehend einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.
  6. Vorsicht: Oft möchte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter mit der Schadensbegutachtung beauftragen. An dessen Feststellungen sind Sie aber nicht gebunden: Es liegt schließlich auf der Hand, dass ein Sachverständiger, der den Schaden im Auftrag des Unfallgegners und seiner Versicherung begutachtet, versuchen wird, die Reparaturkosten möglichst günstig anzusetzen und nicht alle Reparaturarbeiten, auf die Sie einen Anspruch haben, berücksichtigt.
  7. Auch, wenn die gegnerische Versicherung also einen Gutachter beauftragt, steht es Ihnen frei, ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten dafür hat die gegnerische Versicherung ebenfalls zu tragen, wenn es sich nicht lediglich nur um einen Bagatellschaden handelt. Die Bagatellgrenze liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei 700 EUR – sind Sie sich unsicher, ob der Schaden diesen Schwellenwert überschreitet, lassen Sie sich in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen. Oft reicht auch eine mündliche Einschätzung aus.
  8. Einen geeigneten Gutachter finden Sie im Telefonbuch oder im Internet. Auch Ihr Anwalt wird Ihnen oft einen zuverlässigen Sachverständigen empfehlen können.
  9. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt (z. B. durch eine HWS-Distorsion, also ein Schleudertrauma), gehen Sie bitte umgehend zum Arzt, schildern ihm den Vorfall und lassen sich untersuchen. Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes hängt auch von dem Umfang der ärztlich bestätigten Verletzungen ab.
  10. Lassen Sie den Unfallschaden durch einen Verkehrsanwalt regulieren. So vermeiden Sie, dass die gegnerische Versicherung Sie „über den Tisch” zieht. Mit UPE-Aufschlägen, Stundenverrechnungssätzen und Nutzungsausfallentschädigungen sollten Sie sich nicht selbst „herumschlagen” – dafür gibt es spezialisierte Anwälte, die darauf achten, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht. Ich biete Ihnen mit meinen Dienstleistungen rund um das Verkehrsrecht die besten Bedingungen, um die Regulierung von Verkehrsunfällen rechtlich in sichere Bahnen zu lenken – kontaktieren Sie mich unverbindlich, um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Schnelligkeit ist das Gebot der Stunde! Deshalb erhalten Sie bei mir in der Regel noch am selben Tag einen persönlichen Besprechungstermin. Sollten Sie keine Zeit für einen Anwaltsbesuch haben, lassen sich viele Fragen aber oft natürlich auch telefonisch klären.


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