Checkliste Verkehrsunfall

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Checkliste Verkehrsunfall 

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Neben den obligatorischen Regeln, die sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben, existieren auch eine Reihe praktischer Tipps, von denen ich Ihnen im Folgenden einige wichtige Verhaltensregeln zusammengestellt habe.

1. Sicherheit geht vor.

Unmittelbar nach dem Unfall gilt es zunächst, die Unfallstelle abzusichern, das Warnblinklicht anzuschalten und ggf. Erste Hilfe zu leisten. Beachten Sie dabei stets die eigene Sicherheit und ziehen Sie für alle Maßnahmen im Außenbereich die hierfür vorgesehenen Warnwesten an.

In den meisten Fällen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Erforderlich ist dies in den folgenden Fällen:

  • Personenschaden
  • Uneinigkeit über den Verursacher
  • Unfallflucht bzw. unerlaubtes Entfernen eines Unfallteilnehmers vom Unfallort – hoher Sachschaden
  • Beteiligung eines Fahrzeugs, das nicht in der EU angemeldet ist und keinen Versicherungsnachweis beibringt.

In all diesen Fällen rufen Sie umgehend die 110 und bei Personenschäden die 112 an.

2. Sichern Sie Beweise. 

Unabhängig davon, ob Sie sich im Recht sehen oder nicht, fertigen Sie so viele Fotos wie möglich an. Achten Sie dabei darauf, verschiedene Blickwinkel und Perspektiven einzunehmen und fokussieren Sie nach Möglichkeit auch auf Bremsspuren und Punkte, die sich vermessen lassen, wie Fahrbahnbegrenzungen oder Straßenbeleuchtung. 

Seien Sie dabei vorsichtig und beachten Sie den fließenden Verkehr.

3. Notieren Sie Name und Anschrift von Zeugen.

Lassen Sie sich zudem die Anschrift möglicher Zeugen geben und protokollieren Sie – sofern möglich – direkt vor Ort, deren Wahrnehmung. 

4. Keine Einlassung am Unfallort.

Geben Sie selbst kein Schuldanerkenntnis ab. Das gilt auch für Einlassungen gegenüber der Polizei. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, nicht jedoch zum Unfallhergang. Sprechen Sie zuvor mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

5. Auch für den Fall, dass Ihr Gegenüber eindeutig der Unfallverursacher ist oder ein Schuldeingeständnis unterschreibt, wenden Sie sich für die Schadensregulierung an einen kundigen Fachanwalt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten übernehmen und im Streitfall sind Sie auf der sicheren Seite und nehmen Ihre Rechte vollumfänglich wahr. Im Vorteil ist derjenige, der zudem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt.

6. Keine Schadensregulierung durch die Gegenseite. 

Sie allein haben die Wahl der Werkstatt und das Recht auf Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Seien Sie vor allem skeptisch gegenüber schriftlichen Verzichtserklärungen oder anderen unverständlich formulierten Formularen. Auch hier gilt, dass Sie nach Möglichkeit umgehend Ihren Anwalt kontaktieren und diesen die Korrespondenz erledigen lassen. 

Vor allem aber: Finger weg von pauschalen Abtretungserklärungen!

7. Stellen Sie Ihrem Fachanwalt alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. 

Hierzu gehört auch die Frage nach den Kosten und Geldbeträgen, die Ihnen im Rahmen der Haftung erstattet werden müssen, wie insbesondere für 

  • ein Gutachten, 
  • einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung,
  • die Wertminderung an Ihrem Fahrzeug nach dessen Instandsetzung,
  • die Reparatur und
  • Personenschäden.

Setzen Sie nach einem Unfall auf professionelle Hilfe – wir setzen Ihr Recht durch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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