Was tun bei unberechtigten Forderungen und Mahnungen? Zahlungsaufforderungen von „Riverty Back in Flow“ und anderen

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Immer wieder kommt es vor, dass Personen auf fremde Kosten online Warenbestellungen tätigen. Trotz Sicherheitsvorkehrungen der namenhaften online Marktplätze, lassen sich diese Bestellungen von den Marktplatzbetreibern nicht immer als solche Betrügereien identifizieren. Daraus Folgen Forderungs- und Mahnschreiben an vermeintliche Kunden, die für die Betroffenen großen Druck bedeuten. Die Riverty Services GmbH („Riverty Back in Flow“), Amazon, Paypal und anderen online-Dienstleistern sind dabei häufig die Streitgegner unserer Mandanten, wobei die Betrügerei von Anderen begangen wird.


Phishing, Datenlecks und Identitätsdiebstahl

Wie die Täter an Ihre Daten gekommen sind, kann vielerlei Gründe habe und ist selten sicher zu beantworten. Die realistischsten Möglichkeiten sind, dass Sie Opfer eines Phishingangriffs, Datenlecks oder eines anderen Identitätsdiebstahls geworden sind.

Beim Phishing geben sich Dritte, in der Regel per E-Mail, als Ihnen bekannte Kommunikationspartner aus. Meist, unter Zuhilfenahme eines vorgeschobenen Grundes, werden Sie aufgefordert sensible persönliche Daten auf einer verlinkten Website einzugeben. Dabei werden die Daten erbeutet, die an anderer Stelle (bspw. bei online Warenkäufen) zu Ihrem Nachteil eingesetzt werden.

Datenlecks sind Datenpannen, in der Regel bei Unternehmen, die sensible Daten (wie Anmeldekennungen, Passwörter, Kontoverbindungen, etc.) verarbeiten. Aufgrund von gezielten Angriffen oder Verarbeitungsfehlern, können diese Daten in Hände Dritter geraten, die an anderer Stelle Ihre Daten missbrauchen.



Die gute Nachricht

Grundsätzlich habe Sie als Opfer keine Pflicht, die auf Ihren Namen bestellte, Ware zu bezahlen. Die Schwierigkeit liegt darin diese Betrügerei den vermeintlich Forderungsberechtigten Vertragspartnern glaubhaft zu machen. Bei den großen, namenhaften Vertragspartnern ist dies typischerweise durch einen kurzen Schriftwechsel -auch für Verbraucher- schnell erledigt.

Sollte die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen abgetreten worden sein stellt sich dies in der Praxis als schwieriger dar. Gerade gegenüber Verbrauchen beharren die Inkassounternehmen regelmäßig auf ihre vermeintliche Forderung und erhöhen durch sich wiederholende Mahnungen und explodierende Kosten den Druck auf Verbraucher. Typischer- und bedauerlicherweise geben sich die Unternehmen erst einer Kommunikation offen, wenn der Verbraucher einen qualifizierten Rechtsbeistand einschaltet.


Unser Angebot

Aufgrund unser jahrelangen Erfahrung im Forderungs- und Inkassorecht kennen wir nahezu alle Sachverhaltskonstellationen und Streitgegner. Diese Expertise, sowie ein ausgeprägtes Netzwerk, erlaubt uns regelmäßig mit wenig Aufwand und bei geringen Kosten, die Angelegenheiten unser Mandanten rechtssicher zu einem Ende zu führen. Dabei bieten wir stets ein kostenloses Erstgespräch mit einer vorläufigen Einschätzung, ob ein aktiv werden überhaupt erforderlich ist, an. Diese Einschätzung sollte stets durch einen versierten Anwalt vorgenommen werden, um Fehler, und dadurch entstehende Kosten insbesondere im Rahmen eines etwaiges Gerichtsverfahren, zu vermeiden.


Ihr,

Rechtsanwalt Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen



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